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Frage von Gunter F. •

Frage an Steffen Reiche von Gunter F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Reiche,

welche Ansätze gibt es, die die Qualtität der ambulanten und stationären Pflege in einer alternden Gesellschaft im ländlichen Raum sichert?

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Flügel
Potsdam

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Flügel,

die höchste und wichtigste Verpflichtung des Grundgesetzes formuliert der Artikel eins:

,,Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘‘

Wie der soziale Rechtsstaat damit umgeht zeigt sich nicht zuletzt im Umgang mit denjenigen, die als alte Menschen, als schwerkranke oder als Menschen mit Behinderung auf Pflege angewiesen sind.

Wer welche Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt hängt von der Pflegebedürftigkeit ab. Diese Pflegebedürftigkeit misst man damit, wieviele Minuten Unterstützung der Mensch pro Tag benötigt. Ab 90 Minuten Hilfe erhält man Leistungen der Pflegestufe 1. Leider wird bei den ‘‘Pflegeminuten‘‘ nur körperliche Gesichtspunkte beachtet. altersbedingte Verwirrung oder geistige Behinderungen werden dabei kaum berücksichtigt.

Deshalb haben wir im Januar 2009 im ‘‘Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeits-begriffs‘‘ auf diese drei Kernpunkte geeinigt:

- Der problematische Maßstab des zeitlichen Aufwands ( Minutenpflege) wird nicht länger verwendet- Beurteilt wird vielmehr der Grad der Selbstständigkeit des Menschen

- Das neue Verfahren berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit, neben körperlichen Einschränkungen eben auch solche, die bei demenziell erkrankten Menschen häufig vorkommen.

- An die Stelle der bisherigen drei Pflegestufen sollen künftig fünf Bedarfsgrade treten.

Auch die Begutachtung von Kindern oder die Berücksichtigung des angemessenen Rehabilitationsbedarf werden in dem neuen Verfahren verbessert. Insbesondere der Bedarfsgrad eins dient der Prävention und Rehabilitation vor Pflege.

Es ist unser Ziel in der Qualität der ambulanten und stationären Pflege zu einer ganzheitlichen Sicht des pflegebedürftigen Menschen zu kommen und dabei mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu erreichen.

Hier sind auch die Kommunen und Krankenkassen aufgefordert, die sich dankenswerterweise intensiv an der Arbeit des Beirates beteiligt haben.

Dazu gibt es stärkere Unterstützung für diejenigen, die als Verwandte Menschen pflegen - solange wie möglich und gewünscht im eigenen Wohnumfeld im ländlichen Raum, wie auch betreutes Wohnen. Wenn es dann doch zur Pflege kommt benötigt man größere Einrichtungen