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Stefan Schwartze
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Frage von Keira L. •

Es wird viel getan für Krebsfrüherkennung. Doch bei betroffenen Patientinnen werden nach einer Krebsbehandlung bei Rezidivverdacht geeignete Untersuchungsmaßnahmen von den Krankenkassen abgelehnt

Sehr geehrter Herr Schwartze ,
ich richte mich an Sie als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patient*innen.
Es wird viel Geld wird in Kebs-Früherkennungsmaßnahmen investiert. Das ist gut und hat schon vielen Menschen das Leben gerettet. Doch nach einer Erkrankung und Therapie wird nicht mehr viel unternommen. Konkret: Brustkrebs bei Frauen. Bei meiner Diagnose hatte der Krebs bereits in die Lymphknoten metastasiert. Trotz schlechter Prognose habe ich länger als 5 Jahre überlebt, gelte also als geheilt. Nun besteht der Verdacht eines Rezidivs in Form eines inflammatorischen Tumors. Dabei befinden sich Krebszellen in der Lymphe, nicht in Form eines bildlich darstellbaren Knotens. Für eine sichere Diagnose wird fachärztlich und seitens der Radiologie ein MRT dringend empfohlen. Dieses verweigern die Krankenkassen. Sicher sind mehr Patientinnen mit diesem Problem konfrontiert. Warum versagt hier das Gesundheitssystem? Der Leistungskatalog sollte überdacht werden.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die Sie an mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten gestellt haben.

Für die die Beantwortung von Regierungsfragen - auch wenn sie direkt von Bürger an ihre Abgeordneten gestellt wurde - ist die Plattform "Abgeordnetenwatch.de" leider nicht vorgesehen. So erreicht die hier gestellte Anfrage ausschließlich mein Berliner Bundestagsbüro, welches Ihre Anfrage unbefugt weder bearbeiten noch weiterleiten darf. Gerne möchte ich Ihnen in Rücksprache mit dem entsprechenden Ressort eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrem Anliegen geben. Hierfür ist die Zuweisung auf Arbeitsebene notwendig.

Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Frage zuständigkeitshalber direkt an mein Büro im Bundesministerium für Gesundheit (patientenrechte@bmg.bund.de) zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

 

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