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Stefan Schwartze
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Frage von Peter W. •

Frage an Stefan Schwartze von Peter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schwartze,

anlässlich des aktuellen politischen Geschehens - das Bundeskabinett hat vorgestern das Masernschutzgesetz (Impfpflicht) auf den Weg gebracht - wollte ich Sie als Obmann des Petitionsausschusses zur Stellungnahme beten:

1. Beschäftigt sich der Petitionsausschuss bereits aktiv mit der Petition "Deutschland braucht keine Impfpflicht", die vom Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung" am 27.06.2019 dem Petitionsausschuss übergeben wurde und über 143.000 Zustimmungen aus dem Volk erhielt?

2. Im Angesicht der Tatsache, dass es gewissermaßen eilt, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits eingeleitet wurde: Wird über die Petition noch vor der Gesetzesabstimmung, die voraussichtlich im Herbst dieses Jahres nach der parlamentarischen Sommerpause stattfindet, im Bundestag berichtet werden?

3. Werden die Petenten eingeladen werden und wird es eine öffentliche Übertragung im Parlaments-TV geben? Das wäre wünschenswert.

4. Wie ist Ihre persönliche Einstellung zu einer Impfpflicht, die ja bekanntermaßen verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft ist, weil sie Grundrechte von Menschen massiv einschränkt und obendrein der Nutzen von einigen Experten in Frage gestellt wird?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

P. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen, die ich als Obmann der SPD-Bundestagsfraktion für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerne wegen des Sachzusammenhangs im Folgenden gemeinsam beantworten möchte.

Die Geschäftsordnung des Bundestages regelt, dass Petitionen, die eine parlamentarische Initiative betreffen, die bereits in einem Fachausschuss beraten wird, diesem Fachausschuss zugeleitet werden. Das bedeutet, dass alle Petitionen zum Thema Impfpflicht nach der 1. Lesung des Masernschutzgesetzentwurfs dem Fachausschuss (Gesundheitsausschuss) zugeleitet werden, damit sie in die Beratungen zum Gesetzentwurf einbezogen werden können – also auch die Petition der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“.

Auch wenn sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages natürlich mit der Petition beschäftigt, wird es zu dieser Petition dennoch keine Öffentliche Anhörung geben. Dies hat folgenden Grund: Ursprünglich handelte es sich um keine parlamentarische Petition beim Deutschen Bundestag, sondern um eine Kampagne außerhalb des Deutschen Bundestages. Die Verfasser der Kampagne hatten sich entschieden, außerhalb des Deutschen Bundestages die besagten Unterschriften zu sammeln, obwohl das beim Deutschen Bundestag auch möglich gewesen wäre. Mitzeichnungen, die nicht direkt beim Deutschen Bundestag gesammelt werden, werden vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht anerkannt. Damit fehlt das für eine öffentliche Beratung notwendige Quorum.

Abschließend fragen Sie zu meiner persönlichen Einschätzung der Thematik. Aus meiner Perspektive als Bundestagsabgeordneter muss ich bewerten, welche Maßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung beitragen. Da wir auch mit den bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft immer noch Impflücken und Masernausbrüche in Deutschland aufweisen, halte ich eine Masernimpflicht für ein notwendiges und vertretbares politisches Mittel.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

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