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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Maximilian R. •

Warum wird man in Form einer Gaspreisbremse belohnt wenn man auf Gasheizung gesetzt hat? Eigenheimbesitzer welche hingegen in erneuerbare Energien gesetzt haben, werden hierbei benachteiligt

Guten Tag, warum werden einige Verbraucher mit einer Gaspreisbremse vor zu hohen Kosten geschützt und andere welche in umweltfreundliche Alternativen wie z. B. in Wärmepumpen mit PV-Anlagen investiert haben dafür mehr zur Kasse gebeten? Aus meiner Sicht hätte man diese Verbraucher zuerst fördern und schützen sollen. Wie stehen Sie zu den Plänen Ihrer Partei?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht, worin Sie nachvollziehbare Einwände zu der Gaspreisbremse formulieren.

 

Angesichts der enormen Preissteigerungen war es notwendig, schnelle und unkomplizierte Hilfen für die breite Bevölkerung umzusetzen. Hier sei auch anzumerken, dass der Betrieb einer PV-Anlage für viele Bürger:innen, die beispielsweise in Wohnungen leben oder nicht die Investitionsmöglichkeiten haben, keine Option ist. Wärmepumpen ohne eigene PV-Anlage hingegen treiben die Stromkosten stark in die Höhe.

Mit der Gas- und Strompreisbremse hat die Regierung schnelle und umfassende Hilfen für Bürger:innen, KMU und Industrie auf dem Weg gebracht. Die Bemühungen der Bürger:innen und Unternehmen, die bereits im Vorfeld auf erneuerbare Alternativen umgestiegen sind, müssen berücksichtigt und gewürdigt werden. Daher wurde die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nichtleitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro beschlossen: Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Rita Schwarzelühr-Sutter

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