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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Raimund L. •

Erhalten auch bereits pensionierte Bundesfeuerwehrbeamte die Feuerwehrdienstzulage?

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
in Kürze wird das BBVAnpAendG-2023-2024 verabschiedet.
Meine Frage: Ich bin seit zwei Jahren in der Pension befindlicher Bundesbeamter der mehr als 37 Feuerwehrdienstjahre hinter sich hat, bekommen wir Versorgungsempfänger die Feuerwehrdienstzulage auch oder werden wir hier nicht mehr berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen und danke für Ihre werte Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) beschlossen. Die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz beginnen jedoch erst in Kürze, weshalb ich an dieser Stelle zu Ihrer Frage noch keine abschließende Antwort geben kann.
 

Mit freundlichen Grüßen,

Rita Schwarzelühr-Sutter

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