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Frage von Martin F. •

Frage an Rainer Stinner von Martin F. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Stinner,

im Abendblatt ( http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1113187/Lizenz-zum-Schiessen-fuer-deutsche-Soldaten.html ) werden Sie wie folgt zitiert:
„Es ist unverständlich, warum bisher ein deutscher Soldat in Afghanistan weniger Befugnisse hatte als ein Polizist in Deutschland“

Da es sich in Afghanistan um einen Hilfs- und keinen Kampfeinsatz handelt, gehe ich davon aus, dass die deutschen Soldaten den afghanischen Polizisten helfend zur Seite stehen und somit keine weitergehenden Befugnisse benötigen.

Nun zu meiner Frage: Wieso sollten ausländische Soldaten mit Hilfsauftrag in einem Land mehr Befugnisse haben als die heimische Polizei?

Mit freundlichem Gruß,
Martin Freisen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Freisan,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ihre Unterscheidung zwischen "Hilfseinsatz" und "Kampfeinsatz" ist in dieser Form leider nicht zutreffend. Grundlage des ISAF-Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan ist der Beschluss des UN-Sicherheitsrates auch Militär einzusetzen, zur Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Herstellung von Sicherheit in Afghanistan. In dem Beschluss ermächtigt die UN "die an der ISAF teilnehmenden Mitgliedstaaten, alle zur Erfüllung ihres Mandats notwendigen Maßnahmen zu ergreifen". Diese Formulierung "alle notwendigen Maßnahmen" ist bei der UN die höfliche Umschreibung für die Anwendung militärischer Gewalt. Deshalb ist ISAF immer, von Anfang an, auch ein Kampfeinsatz gewesen. Sonst hätte es ja überhaupt keinen Sinn gehabt, dort die Bundeswehr hinzuschicken. Wenn nur Hilfe gefragt gewesen wäre, hätten wir alleine Polizisten hinschicken können, oder das technische Hilfswerk. Und diese notwendige Anwendung militärischer Gewalt ist völkerrechtlich einwandfrei legitimiert.

Ihre Theorie, dass deutsche Soldaten afghanischen Polizisten zur Seite stehen, krankt leider in der Realität an der Tatsache, dass es in Afghanistan viel zu wenig Polizisten gibt, um flächendeckend Sicherheit herzustellen. Daran ist übrigens Deutschland der Hauptschuldige. 2002 hat Deutschland die Verantwortung für den Polizeiaufbau in Afghanistan übernommen, den Worten aber nie genug Taten folgen lassen. Den Preis für dieses Versäumnis zahlen heute alle in Afghanistan.

Bis letzten Monat sahen die deutschen Einsatzregeln für Soldaten vor, dass auf eine Person nicht mehr geschossen werde durfte, wenn diese "erkennbar von einem Angriff abgelassen" hat. Stellen Sie sich bitte eine deutsche Patrouille vor, 6 Soldaten, die angegriffen werden, 4 davon werden erschossen, dann flüchten die Angreifer. Eine Verfolgung der Angreifer in die Berge ist logistisch unmöglich, die einzige Möglichkeit, sie zu stoppen ist, auf sie zu schießen. Bei einer vergleichbaren Lage durfte ein deutscher Polizist im Inland immer schießen. Den deutschen Soldaten in Afghanistan war es nicht erlaubt. Ich begrüße sehr, dass das nun endlich von Verteidigungsminister geändert worden ist, so wie ich es schon seit langem gefordert habe.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stinner