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Rainer Stinner
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Frage von Jay S. •

Frage an Rainer Stinner von Jay S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Stinner,

wie beurteilen Sie, dass in Ungarn die Regierung Orban die Rechte des ungarischen Verfassungsgericht eingeschränkt hat und die Bürgerrechte erneut eingeschränkt hat?
Leider entwickelt sich Ungarn immer mehr vom Rechtsstaat und von der Demokratie weg. Ich sehe allerdings auch nicht, dass hier die EU-Kommission korriegierend eingreift, sondern eher im Gegenteil.

Was sollte die Bundesregierung unternehmen, dass die Entscheidungen in Ungarn berichtigt werden und Ungarn in der EU bleiben kann?

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Scharff,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Auch meine Fraktion und ich sehen die Entwicklung in Ungarn mit Besorgnis. Das sagen wir auch bei Gesprächen mit unseren ungarischen Kollegen sehr deutlich. Wie Sie vielleicht wissen, haben auch beim Besuch des ungarischen Staatspräsidenten letzte Woche in Berlin alle Gesprächspartner, einschließlich Außenminister Westerwelle und Bundeskanzlerin Merkel, hier klare Worte gefunden. Das unterstütze ich sehr. Gerade gestern haben wir uns sehr ausführlich in unserem Arbeitskreis "Internationale Politik" ausführlich mit dem Staatssekretär im ungarischen Außenministerium ausgetauscht.

Ein korrigierendes Eingreifen der EU-Kommission ist nur marginal möglich und will gut bedacht sein. Auch wir würden uns wehren, wenn die EU in Deutschland in die Rechtssetzung des Bundestages eingreifen würde. Was aber angedacht ist, dass die EU-Kommission ein "Monitoring" für Ungarn ansetzt, d.h. eine vertragskonforme genauere Analyse des Inhaltes der vorgenommenen Änderungen. Bei der Beurteilung muss man genau hinschauen. In Ungarn ist eine neue Verfassung entworfen worden, weil die alte noch von 1949 unter kommunistischer Ägide entstanden ist. Das ist zunächst nicht zu kritisieren. Die ständig vorgenommen Verfassungsänderungen und insbesondere die Aufnahme von "normalen" politischen Tatbeständen in die Verfassung incl. der Nicht-Überprüfbarkeit durch das Verfassungsgericht ist allerdings auch aus meiner Sicht sehr bemerkenswert und bedenklich. In einem Monitoring sind diese und andere Rechtssetzungen genau zu analysieren.

Davon unabhängig werden Regierung und Bundestag im politischen Dialog mit den ungarischen Partner immer wieder und sehr nachdrücklich auf die Einhaltung der europäischen Standards drängen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Stinner MdB