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Philipp-Sebastian Kühn
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Frage von Georg W. •

Frage an Philipp-Sebastian Kühn von Georg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kühn,

zurzeit wird über die Abschiebung der Jugendlichen diskutiert, die in einer Münchener U-Bahn-Station einen älteren Herrn verprügelt haben. Sollte man nicht generell stark straffällige Jugendliche mit Migrationshintergrund abschieben? Was meinen Sie zur Debatte?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Walter,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Im Jahr 2007 wurde bereits durch Änderung des Aufenthaltsgesetzes der besondere Ausweisungsschutz für Heranwachsende, die in Deutschland aufgewachsen sind und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, gemindert. Wenn der Jugendliche wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, wird dieser Ausweisungsschutz nicht mehr angewandt.

Allen weitergehenden Forderungen ist zu entgegnen, dass die Probleme der hier legal aufgewachsenen Jugendlichen auch in Deutschland entstanden sind. Sie hängen mit dem sozialen Umfeld, den Bildungs- und Ausbildungsperspektiven und den beruflichen Chancen der Betroffenen zusammen. Dies allein sind die Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Integrations- und Präventionspolitik.

Sie sehen also, dass die Unionsforderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts über die bereits bestehende Rechtslage hinweg täuschen. Roland Koch beispielsweise hat durch die von Ihm zu verantwortenden Stellenstreichungen im Justiz- und Polizeibereich Hessen deutlich unsicherer gemacht. Diese aufge"koch"ten Forderungen sind ein mehr als durchschaubares Wahlkampfmanöver. Eine sachliche Prüfung zeigt: Das geltende Recht ermöglicht schon jetzt die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen.

Wenn Sie Interesse haben, dieses Thema in einem persönlichen Gespräch zu vertiefen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Philipp-Sebastian Kühn