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Petra Fischer
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Frage von Helmut O. •

Hallo Petra, was sind denn Schwerpunktstaatsanwaltschaften? Wären diese auch zuständig unzulässig hohe Wildbestände zu regeln?

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Hallo Helmut, Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind Staatsanwaltschaften, die teilweise unabhängig vom Tatortprinzip für bestimmte Deliktsgruppen zuständig sind, beispielsweise die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Cybercrime in Koblenz, die für Delikte im ganzen Land zuständig ist oder die für Wein, die in Bad Kreuznach sitzt.

Zu hohe Wildbestände sind meiner Meinung nach kein Fall für eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Gegen die hohen Bestände muss es eine Vielzahl von Maßnahmen geben, um das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen.