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Peter Tschentscher
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Frage von Annette K. •

Frage an Peter Tschentscher von Annette K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tschentscher,

mit einer eventuellen Umsetzung der Forderung der Volksinitiative "Klimawende JETZT - Autos raus aus der Innenstadt" würde die große Anzahl gesundheitlich eingeschränkter und auf ihr Fahrzeug angewiesener Bürger u. a. an der medizinischen Versorgung durch die niedergelassenen Spezialisten und Kliniken in der Innenstadt sowie an der Teilhabe an dem dortigen kulturellen Angebot gehindert; und in ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit beschränkt. Dies widerspricht m. E. dem Art 3 (3) Grundgesetz nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Planungen, in einer eventuellen autofreien Innenstadt, Zufahrtsberechtigungen und mehr Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte zu schaffen, verkennen, welche erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen zur rechtlichen Anerkennung als Schwerbehinderter und zur Nutzung von Behindertenparkplätzen vorliegen müssen und schließen so die überwiegende Zahl derer, die rechtlich nicht als schwerbehindert gelten, aber dennoch auf Grund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, aus der Innenstadt und von der Teilhabe aus.

Ich frage Sie daher, ob Sie nach Anmeldung des Volksbegehrens der o. a. Volksinitiative das Verfassungsgericht anrufen werden.

Danke.

Gruß
Annette Kuch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Volksinitiative „Klimawende JETZT – Autos raus aus der Hamburger Innenstadt“ mit ihrer Forderung nach einer Befreiung der gesamten Innenstadt (Altstadt und Neustadt) vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zu weit geht.

Deshalb habe ich gemeinsam mit unserer Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt und Oberbaudirektor Franz-Josef Höing vor Kurzem ein ausgewogeneres Konzept für eine attraktivere Innenstadt vorgestellt. Wir wollen schrittweise mehr Fußgängerzonen in der Innenstadt einrichten, um mehr Aufenthaltsqualität und Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen, mit einem Netz von Flanierräumen und einer guten Erreichbarkeit durch den ÖPNV. Dafür bieten sich etwa der Jungfernstieg, die Großen Bleichen, der Neue Wall und das Rathausquartier an. Wichtig ist uns dabei auch, dass die Innenstadt weiterhin mit dem Auto erreichbar bleibt.

Im Zusammenhang mit Volksinitiativen ruft der Senat grundsätzlich dann das Hamburgische Verfassungsgericht an, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, ob eine zustande gekommene Volksinitiative die Grenzen des Artikels 50 Absatz 1 Satz 2 der Hamburgischen Verfassung wahrt oder mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist. So sieht es § 5 Absatz 4 des Volksabstimmungsgesetzes vor, und so wird der Senat auch verfahren.

Die Volksinitiative „Klimawende JETZT – Autos raus aus der Hamburger Innenstadt“ befindet sich derzeit noch in einem frühen Stadium. Sie ist weder zustande gekommen, noch haben Gespräche zwischen Bürgerschaft und Volksinitiative stattgefunden. Es ist deshalb noch zu früh, ihre etwaige Verfassungsmäßigkeit beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tschentscher