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Peter Struck
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Frage von Werner D. •

Frage an Peter Struck von Werner D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Struck,

wenn ich nicht irre, stammt der mittlerweile geflügelte Satz "Deutschland wird am Hindukusch verteidigt" von Ihnen.

Diesen Satz haben sich so ziemlich alle Parlamentarier/innen zu eigen gemacht und wird ständig von Ihnen und Ihren Kollegen/Innen wiederholt. Ich gehe davon aus, daß sich eine große Mehrheit, mehr als 2drittel der Abgeordneten im Bundestag über die Richtigkeit dieser Aussage eingig ist. Dies bedeutet aber auch, daß der Verteidigungsfall eingetreten ist.
Zitat:
Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt für den Verteidigungsfall die Vereinigung der Funktion des Regierungschefs mit derjenigen des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt.

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
Zitat Ende

Nun meine Frage: Warum verkündet das Parlement nicht den Verteidigungsfall, wenn weitgehend alle Parlamentarier der Meinung sind, daß der Verteidigungsfall eingetreten ist?
Warum ist Ihr Kollege Jung noch im Amt und warum hat Frau Merkel nicht schon längst übernommen?
Da ich leider nicht mit Ihnen diskutieren kann, sondern nur Fragen stellen darf/kann erlauben Sie mir gleich Vorweg die Anmerkung: Sollten Sie der Meinung sein, daß kein "Verteidigungsfall" vorliegt, ist der Satz ad aburdum geführ: Deutschland wird am Hindukusch verteidigt.

Beste Grüße
Werner Decker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Decker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28.10.2008.

Ich habe mich in diesem Forum bereits häufiger zu Afghanistan geäußert. Ich verweise insofern auf meine Antworten auf frühere Fragen, die Sie in diesem Forum recherchieren können.

Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass Deutschlands Freiheit auch am Hindukusch verteidigt wird. Durch die Unterstützung des Wiederaufbaus, für den die Bundeswehr gemeinsam mit vielen anderen Partnern ein sicheres Umfeld schafft, soll verhindert werden, dass Afghanistan wieder zu einem sicheren Hafen für Terroristen wird, die auch unsere Sicherheit bedrohen. Die Beteiligung an der internationalen Sicherheitsunterstützungsmission ISAF auf Grundlage einschlägiger Beschlüsse der Vereinten Nationen und des Deutschen Bundestages hat zum Verteidigungsfall des Grundgesetzes keinen Bezug.

Dr. Peter Struck