Peter Stein
CDU
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Frage von Mathias A. •

Frage an Peter Stein von Mathias A.

Guten Tag Herr Stein.

Den Antrag der Fraktion der Grünen zu einem allgemeinen Fracking-Verbot in Deutschland haben Sie in einer Bundestagsabstimmung abgelehnt. Angesichts der hohen, kaum einschätzbaren Risiken, die mit dieser Technologie verbunden sind und auch mit Blick auf andere, saubere und weniger risikobehaftete Technologien zur Energiegewinnung, die bereits existieren, möchte ich Sie bitten, einmal Stellung zu ihrer Abstimmungsentscheidung zu nehmen und mir ihre Beweggründe darzulegen. Danke in Voraus.

Mit freundlichem Gruß,
Mathias Ax

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ax,

ja, ich habe gegen diverse Anträge gestimmt, in denen es einzig und allein und plakativ um ein Frackingverbot ging. Mit ja und nein ist es eben nicht getan, weil es nicht nur um die Fracking-Technologie geht. Um die Förderung für fossile Brennstoffe zu regeln bedarf es umfassenderer gesetzlicher Regelungen, die in den jeweiligen Anträgen nicht Gegenstand waren. Es bedarf Änderungen am Bundesbergrecht, am Bundesnaturschutzgesetz, am Planungsrecht ebenso am Wasserhaushaltsgesetz. Dazu liegt ein Regelungspaket vor, jedoch ist die Diskussion dazu noch nicht abgeschlossen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stein