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Patrick Schnieder
CDU
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Frage von Helmut O. •

Aus welchem Grund behaupten Sie, es bestehe kein öffentliches Interesse für einen Untersuchungsausschuss zur Sprengung der Gasleitung, die 8 Mrd € Steuergelder gekostet hat? Gibt es dazu Umfragen?

Sehr geehrter Herr Schnieder, Ihr Parteikollege aus Sachsen, MP Kretschmer, möchte mögliche wirtschaftliche Beziehungen nach der Zeit Putins offenhalten und fordert vor der unwiederbringlichen Zerstörung, die Nord Stream Leitung zu sanieren (Focus 19.3.). Warum wollen Sie das nicht untersuchen lassen, wer die Spengung veranlasst hat? Helmut Schmidt sagte in einem Zeit Interview am 30.8.07 zum Thema Terrorismus: "Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Fromen von Staatsterrorismus".
MfG

Helmut O.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die damit verbundene Frage.
 
Wie Sie meiner Rede und auch meiner Antwort auf eine Zwischenfrage entnehmen können, habe ich nicht das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Anschlages an sich in Frage gestellt, sondern lediglich das spezielle öffentliche Interesse an einer parlamentarischen Aufklärung, das Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist.

Ein solches öffentliches Interesse an einer parlamentarischen Untersuchung setzt in der Regel ein mögliches Fehlverhalten einer Behörde voraus. Ein solches Fehlverhalten deutscher Behörden vor oder nach dem Anschlag auf die Nordstream-Pipelines ist aber nicht erkennbar und wurde auch vom Antragsteller in seinem Antrag oder in der Debatte nicht behauptet. Darauf habe ich hingewiesen. Das war ein wichtiger Grund, den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abzulehnen.

Selbstverständlich gibt es ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Anschlages auf die Pipelines. Es obliegt aber jetzt allein den deutschen Sicherheitsbehörden unter Federführung des Generalbundesanwalts, diese Taten zügig aufzuklären und die Täter zu verfolgen – auch im öffentlichen Interesse. Es gibt keine Anhaltspunkte anzunehmen, dass die Behörden diesem Anliegen nicht gerecht werden. Ein parallel tagender Untersuchungsausschuss könnte diese strafrechtliche Aufklärung sogar gefährden, etwa durch Indiskretionen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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