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Otto Lederer
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Frage von Nico S. •

Frage an Otto Lederer von Nico S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Lederer,

ich bin ein Abiturient, der dieses Jahr seine Prüfungen ablegt und leide unter der aktuellen Situation. Es fällt mir und ich denke auch sehr vielen sehr schwer sich zu konzentrieren um sich auf die Prüfungen vorzubereiten. Außerdem ist auch noch die Ansteckungsgefahr im Hinterkopf und dies dann an Familienmitglieder weiter zu tragen.
Das könnte ich mir nie verzeihen und ich möchte auch nichts riskieren um selbst Folgeschäden davon zu tragen. Denken Sie an uns und die Risiken.
Wie stehen sie dazu, die Prüfungen alle abzusagen und setzen Sie sich dafür ein?

Mit freundlichen Grüßen
Nico

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre E-Mail zum Abitur 2020 in Bayern.

Ich bin sehr froh, dass das Bayerische Kultusministerium eine faire Regelung gefunden hat, sodass sich die Abschlussschülerinnen und Abschlussschüler – trotz der bisherigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulalltag – nun ganz auf ihr Abitur konzentrieren können.

Wie Bayerns Kultusminister Prof. Dr. Piazolo mitgeteilt hat, werden vor dem Abitur keine weiteren Klausuren mehr geschrieben. Dadurch kann die gewonnene Zeit ausschließlich für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen genutzt werden. Die Noten für das zweite Kurshalbjahr der 12. Klasse werden entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Endergebnissen der übrigen Halbjahre aus der 11. und 12. Klasse erfolgen. Dabei wird jedoch die für die Schülerin/den Schüler günstigere Berechnungsvariante verwendet.

Wie ich aus Ihrer E-Mail herauslese, machen Sie sich auch Sorgen bezüglich der Ansteckungsgefahr Ihrer Familienmitglieder. Hierzu wurden von Seiten des Bayerischen Kultusministeriums rechtzeitig zahlreiche Maßnahmen ergriffen und an die Schulen kommuniziert, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.

Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen, muss laut Bayerischem Kultusministerium bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgen kann. Hier ist ein (fach)ärztliches Attest erforderlich. Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist darüber hinaus die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Daraus erfolgen dann weitere Maßnahmen in Absprache mit der Schulleitung.

Sehr geehrter Herr S., mir ist bewusst, dass die derzeitige, außergewöhnliche Situation eine große Umstellung für alle Beteiligte ist. Ich bin jedoch sehr froh, dass die Bayerische Staatsregierung und damit auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus alles nur Mögliche unternimmt, um die Bevölkerung vor der Corona-Pandemie zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen – und alles Gute für Ihr bevorstehendes Abitur!

Otto Lederer, MdL