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Otto Lederer
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Frage von Norbert S. •

Frage an Otto Lederer von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Lederer,
Große Teile der CSU weigern sich die Doppelverbeitragung bei den Direktversicherungen, welche auch noch rückwirkend für Altverträge eingeführt wurde, abzuschaffen.
Wie stehen sie zu dieser Frage?
Mfg
N. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich zur Verbeitragung von Versorgungsverträgen an mich gewandt haben. Ich muss Ihnen mitteilen, dass es sich bei der Angelegenheit um ein Bundesthema handelt. Dennoch gehe ich gerne näher auf Ihr Anliegen ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss bezüglich des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung festgestellt, dass weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz noch gegen den Rechtstaatlichen Vertrauensschutz verstoßen wird (Beschluss vom 07.04.2008 – 1 BvR 1924/07).

Auch ist zu sagen, dass sich Bayern - leider ohne Erfolg - im Sinne der Betroffenen engagiert hat. Auf Initiative Bayerns hatte der Bundesrat am 10.02.2017 die Bundesregierung um Prüfung gebeten, inwieweit eine Reduzierung der vollständigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Rente ermöglicht werden kann. In ihrer Antwort führte die damalige Bundesregierung aus, dass die Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus Betriebsrenten für sie einen unverzichtbarer Bestandteil für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der GKV darstellt. Soweit die GKV bei der Thematik „Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge“ angesprochen wurde, ist dies im Bund bereit angestoßen worden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht die Behandlung betriebliche Riester-Renten beitragsrechtlich in der GKV und der SPV wie die private Riester-Renten ab 01.01.2012 vor, wodurch diese beitragsfrei ausgezahlt werden. Besonders Geringverdiener sollen somit eine effiziente Möglichkeit erhalten, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben.

Auf Bundesebene muss die generelle Frage der sozialen Altersabsicherung, wie auch das Verhältnis von Krankenversicherungsbeitrag der GKV zum Niveau der Alterseinkünfte, als Grundsatzfrage der sozialen Gerechtigkeit, politisch immer wieder aktuell bewertet werden, um dann - falls notwendig - gesetzgeberisch tätig zu werden.

Für mich ist und bleibt die betriebliche Altersvorsorge eine tragende Säule der Alterssicherung. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich auch weiterhin dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Lederer, MdL