Frage von Michaela Z. • 02.07.2022
Antwort ausstehend von Nina Lerch SPD
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Ich stimme mit "Nein". Sollte der Entscheid eine Ja-Mehrheit finden, behandle ich die Entscheidung mit Respekt und bringe sie in die Diskussion zum Gesetz ein.