Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Christian D. •

Frage an Nadine Schön von Christian D. bezüglich Finanzen

Die finanzielle Ausstattung der saarländischen Kommunen ist katastrophal. Immer wieder werden vom Bund Gesetze erlassen, die die Kommunen weiter belasten. Erschwerend kommt hinzu, dass die saarländische Landesregierung die defizitären Kommunen zwingt, Haushaltssanierungspläne zu erstellen, deren Umsetzung immer schwieriger wird bzw. überhaupt nicht mehr umgesetzt werden können. Der Leidtragende ist letztendlich der Bürger, der durch den Wegfall von Leistungen und höheren Steuern und Gebühren die Zeche sollen muss. Die Kreisumlage steigt ständig. Der Landkreis verteidigt dies stets mit gestiegenen Kosten im Bereich der sozialen Leistungen. Immer wieder wird beim Landkreis neues Personal eingestellt, unter dem Deckmantel der übertragenen Pflichtaufgaben vom Bund, während den Kommunen das notwendige Personal angesichts der Finanzen durch die Gemeinderäte vorenthalten wird.

Ich weiß, wovon ich spreche, da ich Kämmerer der Gemeinde Weiskirchen und zugleich Personalratsvorsitzender bin und somit die finanzielle Lage sehr genau kenne. Nach derzeitigem Stand wird Weiskirchen die Auflagen des Landes, was die Haushaltssanierungspläne anbelangt, im nächsten Jahr nicht mehr erfüllen können. Die Folge daraus ist, dass Weiskirchen 2014 keinen Haushalt genehmigt bekommt und somit die Handlungsfähigkeit in erheblichem Ausmaß eingeschränkt ist.

Die Kommunen müssen durch Bund und Land finanziell entlastet werden. Daher meine Fragen an Sie:

Würden Sie sich im Bundestag mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen, dass die Kommunen in ihren Finanzen besser ausgestattet werden?

Wie sehen Sie die Chance, dass im Grundgesetz das Konnexitätsprinzip verankert wird, so, dass den Kommunen durch neue Bundesgesetze keinen finanziellen Nachteile entstehen?

Den Kommunen muss spürbar geholfen werden. Die grundgesetzliche kommunale Garantie der Selbstverwaltung ist in Gefahr. Mehr Einnahmen und weniger gesetzliche Ausgaben sind notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Chr. Diedrich

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Diedrich,

die Lage der Kommunen war auch schon in dieser Legislaturperiode Thema in Berlin und es wurden auch schon Entlastungen auf den Weg gebracht.
Fakt ist, dass die Einnahmen der Kommunen insgesamt in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Zusammengenommen haben die Kommunen als erste staatliche Ebene Haushaltsüberschüsse erreicht. In vielen Kommunen schwanken die Einnahmen jedoch erheblich, beispielsweise im Bereich der schwankungsanfälligen Gewerbesteuer. Nach unserer verfassungsrechtlichen Ordnung sind die Bundesländer für eine auskömmliche und aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen zuständig. In meinen Augen beschreiten wir im Saarland mit dem kommunalen Entlastungsfond (KELF) den richtigen Weg.
Oft werden allerdings Aufgabenübertragungen von den Ländern nicht ausreichend finanziell ausgestattet. Klagen von Kommunen gegen die Verletzung des Konnexitätsprinzips in einigen Ländern zeigen dies sehr deutlich. Es ist allerdings auch Aufgabe der Kommunen selbst, durch Ausgabendisziplin Handlungsspielräume zu erhalten.

Kommunale Selbstverwaltung wird nur dann spürbar und erlebbar, wenn „eine nennenswerte freie Spitze“ von den Ländern garantiert wird. Der Bund hat mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und der daraus resultierenden Kommunalentlastung von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich seinen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung geleistet.

In der noch laufendenden Legislaturperiode wurde von der von CDU/CSU und FDP getragenen Bundesregierung eine Gemeindefinanzkommission eingesetzt. Es wurde u. a. eine erhebliche Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben erreicht (Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund). Das Entlastungsvolumen beträgt alleine in den Jahren 2012 bis 2016 insgesamt fast 20 Mrd. Euro.
Die Gemeindefinanzkommission griff auch die langjährige Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach verbesserter Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren auf. Bundesregierung und Bundestag haben ihre Geschäftsordnungen entsprechend geändert.

Künftig können die kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung von Gesetzentwürfen, die für sie relevant sind, immer Stellung nehmen. Auch der erstmals eingesetzte Bundestagsunterausschuss Kommunales dient der Berücksichtigung kommunaler Interessen.

Gleichzeitig bleibt Ziel und Daueraufgabe für die Union: Wir wollen die Steuerkraft und Steuerautonomie der Kommunen auch in Zukunft stärken und im Konsens weiter ausbauen und diesem Ziel fühle auch ich mich verpflichtet und will es in den nächsten Jahren weiter vorantreiben. Auch in unserem Wahlprogramm haben wir dieses wichtige Anliegen berücksichtig. Dort findet sich folgender Passus:

„Voraussetzung für eine gute kommunale Entwicklung sind solide Finanzen. Hierfür haben wir eine Vielzahl von Förderprogrammen zugunsten der Gemeinden, Städte und Landkreise aufgelegt. Die größte Hilfe aber ist, dass der Bund sich in erheblichem Umfang an den kommunalen Ausgaben für
Sozialleistungen beteiligt. So übernimmt er künftig die vollständigen Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das bedeutet allein bis 2020 eine Entlastung um 50 Milliarden Euro – eine enorme Erleichterung, die die Länder uneingeschränkt an die Kommunen weiterreichen müssen, damit es zu einer Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort kommt.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wollen wir weiterentwickeln und in ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung überführen. Wir wollen, dass der Bund sich schrittweise an den Kosten beteiligt und die Kommunen auf diesem Weg wirksam und dauerhaft entlastet werden. Das stärkt die Finanzkraft der Kommunen und verschafft ihnen finanzielle Spielräume für ihre vielfältigen Aufgaben.

Wir treten dafür ein, dass Bund und Länder ihrer Verantwortung gegenüber der kommunalen Ebene gerecht werden und wollen gemeinsam die Verlässlichkeit der Finanzausstattung der Kommunen sichern. Wir werden auch diese Frage zum Gegenstand der geplanten Föderalismuskommission machen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die besondere Verantwortung gegenüber der kommunalen Ebene auch in Europa angemessen berücksichtigt wird.“

Dafür setze ich mich gerade als saarländische Abgeordnete ein.

Beste Grüße
Nadine Schön MdB

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