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Monika Schaal
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Frage von Angela B. •

Frage an Monika Schaal von Angela B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schaal,

Im Jahre 2011 konnte man Presseberichten entnehmen, dass Vattenfall seine Gewinne aus der Fernwärme systematisch heruntergerechnet hat, um die Sondernutzungsabgabe zu umgehen. (z.B. hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/buchungstrick-vattenfall-soll-hamburg-um-millionen-gebracht-haben-a-766738.html ) Ich erfuhr kürzlich, dass diese nun wieder eingeführt worden ist. Eine Recherche ergab, dass Sie und andere im Nov 2011 einen entsprechenden Antrag stellten. Ich frage mich nun, was mit den vorangegangenen Einnahmen ist. Da Vattenfall offensichtlich hätte zahlen müssen ist meine Frage, wer nun dafür zuständig ist, die Zahlungen. einzufordern. Wenn die Volksinitiative "Unser Hamburg Unser Netz" den Volksentscheid verlieren sollte, und sich das Scholz-Modell durchsetzen würde, fiele das Fernwärmenetz für immer an Vattenfall. Hieße das auch eine Fortsetzung der alten Tradition, nämlich, dass der Stadt dann diese Einnahmen entgehen würden?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Banerjee

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Banerjee,

aufgrund des von Ihnen aufgeführten Spiegelartikels haben seinerzeit mein Fraktionsvorsitzender, Dr. Andreas Dressel, der damalige Obmann im Ausschuss für Öffentliche Unternehmen, Thomas Völsch,  und ich eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. In seiner Antwort bestätigte der Senat den Sachverhalt (Drs. 20/734 v.14. 6.11) und teile mit, dass er die Einführung einer Gebühr zur Nutzung öffentlicher Wege durch Fernwärmeleitungen, die nicht von einer Vereinbarung mit den Leitungsunterenehmen abhängt, prüfe.

Zu den Haushaltberatungen Ende 2011 hat die SPD Fraktion dann den Senat ersucht,  bis zum 1.4.2012 eine Verordnung zu erlassen, die es ermöglicht, eine Gebühr für die Fernwärmeversorgung zu erheben,  oder die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen vom 6.12.1994  (HmbGVBl, S. 385), zuletzt geändert am 13.12.2010 (HmbGVBl, S. 667), so zu ändern, dass eine Sondernutzungsgebühr für Fernwärmeleitungen erhoben werden kann  (Drs. 20/2345).

Die Präsidentin der Bürgerschaft hat  mit der Drs. 20/3483 vom 7.3.2012 die Bürgerschaft davon unterrrichtet, dass der Senat  in seiner Sitzung vom 29.11.2011 die Gebührenordnung  für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen derart geändert hatte, dass sie zu einer Gebührenpflicht  für den Betrieb von Wärmeleitungen in den öffentlichen Wegen führt.  Die Präsidentin erläuterte in der genannten Drs. die Neuregelungen, machte aber auch darauf aufmerksam,  dass bisher ohne Bereitschaft der Netzbetreiber kein durchsetzbarer Entgeltanspruch bestand.(S. 1 unten.). Ihre weiteren Fragen erübrigen sich damit aus meiner Sicht. 

Aufgrund der Neuregelung, die im Übrigen nicht nur für die Vattenfall Wärmegesellschaft, sondern für weitere  Unternehmen gilt, die in Hamburg Wärmenetze betreiben, sollen schätzungsweise 1,7 Mio. € an Gebühren anfallen. Die Höhe des Gebührenaufkommens sei allerdings abhängig von Jahresdurchschnittstemperaturen und den damit einhergehenden unterschiedlichen Gesamtjahresverbräuchen an Wärme. Leitungen von geringer Länge unterliegen vorausichtlich nicht der  neuen Gebühr.  Alles weitere entnehmen Sie bitte dazu den  angegeben Drucksachen. 

Alle Drs. sind in der Parlamentsdokumentation unter

http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=info_sta.tpl&sub1=387&sub2=405&cont=415

unter Eingabe der jeweiligen Drucksachennummer  frei zugänglich. 

Mit freundlichen Grüssen

Monika Schaal