Miriam Noa
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Frage von Thomas R. •

Frage an Miriam Noa von Thomas R. bezüglich Wirtschaft

Am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen (Art. 87 I VvB) (s. http://berliner-wasserbuerger.de/?p=915 ).
Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?

Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!

Antwort von
SPD

Lieber Thomas Rudek,

ich bin für eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe und habe mich auch aktiv am Sammeln von Unterschriften für den Volksentscheid beteiligt.

Bevor man auch nur über den Rückkauf verhandelt, sollten die Veträge öffentlich unter Heranziehung möglichst vieler Experten (vor allem Verfassungsjuristen) von Senat und Abgeordnetenhaus geprüft werden auf Möglichkeiten einer (verfassungsrechtlichen) Nichtigerklärung gegenüber den privaten Anteilseignern. Wenn dieser Weg sich als erfolgversprechend errweisen könnte, sollte man ihn gehen.

Ein Organstreitverfahren würde ich nicht ausschließen. Die Zeit vor der Wahl reicht mir aber leider nicht, um mich als Nicht-Juristin eingehend mit dem Thema zu beschäftigen. Diese Frage stellt sich allerdings sowieso erst nach einem öffentlichen Expertenhearing, auf dem möglichst unterschiedliche juristische Standpunkte zu Wort kommen sollen.

In jedem Fall ist mir das Thema öffentlicher Daseinsvorsorge sehr wichtig und Sie können bei diesem und ähnlichen Anliegen mit meiner Unterstützung rechnen.

Ich hoffe, Ihre Fragen vorerst beantwortet zu haben.
Herzliche Grüße,
Miriam Noa