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Frage von Hans - Dieter J. •

Frage an Michael Luther von Hans - Dieter J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Luther,
Sie haben bestimmt bei der Verabschiedung der EU-Vermittlerrichtlinie mit JA gestimmt.
Hier wird festgeschrieben, dass der Vermittler dem Kunden das Führungszeugnis, den Auszug aus dem Gewerbezentralregister und den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis mitteilen soll. Meine Frage, würden denn Sie als einer derjenigen, welcher den Beschluss mitgefasst hat, dies alles auch Ihren Wählern präsentieren ?
Dazu kommt auch noch die verlangte nachweisliche Sachkunde und Vermögensschadenhaftpflicht.
Ist dies bei den Abgeordneten auch vorhanden ?

Ich bin auf die Antwort gespannt.

Mit freundlichen Grüßen aus Zwickau/Sachsen
Hans - Dieter Jürgens

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Sehr geehrter Herr Jürgens,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20.02.2007 zur EU-Vermittlerrichtlinie auf der Homepage von www.abgeordnetenwatch.de.

Ich halte die Internetseite www.abgeordnetenwatch.de für sehr sinnvoll, da sie den Prozess der politischen Entscheidungsfindung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes transparenter macht und mehr Öffentlichkeit in die Politik bringt. Aus diesen Gründen begrüße ich die Arbeit von www.abgeordnetenwatch.de und möchte sie unterstützen.

Daher bin ich gerne bereit, Ihr Anliegen einzugehen und Ihre Frage bestmöglich zu beantworten. Die Öffentlichkeit, wie sie von www.abgeordnetenwatch.de hergestellt wird, hat meiner Ansicht nach allerdings zwei Seiten. So wie Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben, wenn Sie mir schreiben, möchte ich ebenfalls erfahren, wer sich mit einer Frage an mich wendet. Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass dem Missbrauch dieses Forums Tür und Tor geöffnet würde.

Haben Sie bitte daher Verständnis dafür, dass ich keine Fragen beantworten möchte, die mir anonymisiert oder ohne nachvollziehbare Adresse über das Internet gestellt werden. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail möchte ich Sie daher bitten, mir Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer zukommen zu lassen.

Diese können Sie mir entweder über www.abgeordnetenwatch.de oder per E-Mail ( michael.luther@bundestag.de ) mitteilen oder aber Sie wenden sich direkt an mein Zwickauer Wahlkreisbüro. Entsprechend werde ich dann Ihre Frage entweder öffentlich über www.abgeordnetenwatch.de, gerne aber auch direkt über Ihre private Post- oder E-Mailadresse beantworten.

Meine Anschrift lautet:
Wahlkreisbüro Michael Luther MdB
Hauptstraße 28
08056 Zwickau
Tel.: 0375-291779

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Dr. Michael Luther

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Sehr geehrter Herr Jürgens,

mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts setzt die Bundesrepublik Deutschland eine Richtlinie der Europäischen Union um. Dazu ist die Bundesrepublik verpflichtet. Diese Richtlinie besagt, dass alle Mitgliedsstaaten die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung einer Erlaubnispflicht unterziehen müssen. Ziel dieser Richtlinie sind die Harmonisierung des Vermittlermarktes und die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union.

Die damit verbundene Einführung einer Berufszugangsschranke und der erhebliche Administrationsaufwand stoßen in Deutschland, bedingt durch die kleingliedrige Vertriebsstruktur, auf große Hindernisse. Deshalb werden die für Versicherungsunternehmen tätigen Vermittler von der Erlaubnispflicht befreit, sofern das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt.

Die Neuerungen des Versicherungsvermittlerrechts sollen nicht die Vermittler in Misskredit bringen, sondern die Position des Kunden stärken und ihm bei Versicherungsabschlüssen mehr Vertrauen geben . Aber auch die Position der Vermittler kann dadurch gestärkt werden, indem sie ihren Kunden einen Nachweis über ihre Kompetenz vorlegen können.

Als Bundestagsabgeordneter stehe ich den Wählerinnen und Wählern bei öffentlichen Auftritten, Podiumsdiskussionen, im Rahmen meiner Bürgersprechstunden, über meine Internetseite oder aber Foren wie www.abgeordnetenwatch.de Rede und Antwort und auch meine persönlichen Daten werden regelmäßig u.a.über diverse Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages bekannt gegeben, so dass ich mich persönlich durchaus als "öffentliche Person" bezeichnen würde. Entsprechend erhalten die Bürgerinnen und Bürger sämtliche Informationen über mich, die im Bezug auf meine Person als Politiker relevant sind. Anders verhält es sich meiner Ansicht nach auch nicht mit der EU-Vermittlerrichtlinie im Bezug auf Versicherungsvermittler.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Luther