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Marie Kollenrott
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Frage von Rene R. •

Eine Cannabis-Pflanze kann bis zu 500 Gramm abwerfen. Wie ist dies mit der Begrenzung von 30 Gramm pro Person zu vereinbaren?

Nach meinen Informationen sieht das neue Cannabis gesetzt vor, dass Personen 30 Gramm Cannabis besitzen dürfen. Und drei weibliche Cannabis-Pflanzen pro Kopf. Eine Pflanze kann 300-500 Gramm abwerfen. Wie soll sich der Selbstanbauer bei der Ernte seiner Pflanzen nicht strafbar machen? Ich sehe hier eine gefährliche Grauzone. Um ein privaten Anbau in der Legalität zu ermöglichen sollte die Begrenzung überdacht werden. Bei Bier dürfen Hobbybrauer in ihrem Haushalt bis zu 2 Heckoliter im Kalenderjahr brauen (von der Biersteuer befreit!).

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Antwort von
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Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. In den parlamentarischen Beratungen zum Cannabisgesetz war uns Grünen wichtig, dass eine praktikable Regelung zur Erntemenge aus den drei erlaubten Pflanzen im Eigenanbau gefunden wird. In der Tat lässt sich aus drei Pflanzen eine größere Erntemenge erzielen als die zunächst im Entwurf vorgeschlagene Besitzgrenze von 25 Gramm. In den Beratungen über den Gesetzentwurf konnten sich die Fraktionen auf eine Anhebung auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verständigen. Es wird nicht auf die Maximalmenge abgezielt, da der Anbau ausschließlich für den Eigenbedarf zulässig ist. Die Erlaubnis von drei Pflanzen beugt Ernteausfällen vor. Sie ermöglicht einen periodischen Anbau, bei dem nicht alle Pflanzen gleichzeitig geerntet werden jederzeit ein kleiner Vorrat möglich ist. Selbst regelmäßige Konsument*innen können somit genug Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und besitzen. Die Besitzgrenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis gilt pro Person. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Grenze im Regelfall nicht ausgeschöpft wird. Sie ermöglicht eine begrenzte Bevorratung und beugt daher einer unnötigen Kriminalisierung von Privatpersonen vor. 

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