Frage von Peter P. • 15.09.2021
Antwort ausstehend von Maria Tillmann Bündnis 90/Die Grünen
Der Staat darf seine Bürger:innen nicht im Namen einer "öffentlichen Ordnung" generell als Störenfriede derselben behandeln, wenn sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen.