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Maria Böhmer
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Frage von Christian R. •

Frage an Maria Böhmer von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Professor Dr. Maria Böhmer,

mit Entsetzen habe ich den Vertragstext des neuen Rundfunkstaatsvertrags gelesen, der inzwischen von allen Landesparlamenten abgenickt (ratifiziert) wurde. Dieser Vertrag betrifft Verfassungsrecht ( Gleichbehandlungsrecht ), und Bundesrecht (u.a. Datenschutzrecht). Verhältnismäßigkeit des gesetzlichen Diktums zur Einschränkung von gesetzlich verbrieften Rechten (weitgehendenes Auskunfstsrecht und Datenweitergabe durch Landesrundfunkanstalten) scheint nicht gegeben.
Inzwischen benutzen die Landesrundfunkanstalten Ihre finanzielle Ausstattungen für Eigenwerbung, die durch Ihren Auftrag nicht vorgesehen ist.
Die Landesrundfunkanstalten leisten sich eine GEZ, die mit Drückermethoden am Rande der Legalität ...und als Scheinselbständige ..versucht Ihre Vertraglich zustehenden Gebühren einzutreiben. Keine andere gestezlich bestimmte Gebühr hat so eine mafiöse Struktur nötig.
Eine Kontrolle soll laut Grundgesetz auch durch Vertreter des Bundestages erfolgen, dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
Meine Frage :
Wie stehen sie zu diesem Unrecht und der zu befürchtenden Klagewelle, die wohl zur nächste Ohrfeige führt, die das Verfassungsgericht der Legeslativen erteilt und nicht geeignet ist die Politik(er) verdrossenheit in unserer Gesellschaft zu lindern. Welche Kontrolle übt der Deutsche Bundestag und die durch Ihre Partei gestellte Bundesregierung auf die Einhaltung von Bundesrecht (z.B. Datenschutzrecht) aus ?

Viele Grüße
Christian Reisner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reisner,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. März 2012.

Sie suggerieren mit Ihrer Frage, dass der mittlerweile in allen Bundesländern ratifizierte 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zweifellos verfassungswidrig sei. Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich nicht. Auch die 16 Länderparlamente gehen von der Verfassungskonformität der Gesetzesänderung aus, was durch deren Ratifizierung hinlänglich bezeugt ist. Die Beantwortung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit bleibt schlussendlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.

Einer möglichen Entscheidung sehe ich gelassen entgegen, denn durch die Vielzahl der beteiligten Entscheidungsträger in den 16 Bundesländern scheint mir eine eingehende Prüfung sichergestellt.

Mit Blick auf die Kontrolle des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung möchte ich darauf verweisen, dass der Rundfunkstaatsvertrag in die Zuständigkeit der Länder fällt. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Anzeichen dafür, dass der Bundestag oder die Bundesregierung an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung zweifeln.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer