Portrait von Maria Böhmer
Maria Böhmer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Maria Böhmer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alexandra W. •

Frage an Maria Böhmer von Alexandra W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,

bitte schreiben Sie mir, wie Sie zum Fracking stehen. Ich bitte Sie gleichzeitig, sich dafür einzusetzen, daß Fracking generell verboten wird, da die Gefahren für die Umwelt und damit für uns selbst zur Gänze nicht abschätzbar sind und nach derzeitigem Kenntnisstand immens.

Vielen Dank und freundliche Grüße von Alexandra Weyandt-Oberst

Portrait von Maria Böhmer
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Weyandt-Oberst,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2015 zum Thema Fracking. Letzte Woche war die Verabschiedung des sogenannten Fracking-Pakets im Deutschen Bundestag vorgesehen. Leider hat die SPD-Fraktion kurzfristig weiteren Beratungsbedarf angemeldet und so konnte das Gesetz bislang nicht beschlossen werden. Diese unnötige Verzögerung ist sehr bedauerlich, denn damit gilt die derzeitige, aus Umweltsicht unbefriedigende und für die Wirtschaft mit erheblichen Unsicherheiten behaftete Rechtslage weiter.

Der Gesetzentwurf sieht umfassende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor:

• Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden. Die Länder sollen an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können.
• In Nationalparks und Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt werden.
• Für jede Form von Fracking soll künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden.
• Die Wasserbehörden sollen künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
• Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser sollen strenge Vorgaben gelten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll Pflicht sein.

Für die CDU/CSU bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Ängste und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte erforderlich. Es ist deshalb richtig und zielführend, dass die Bundesregierung in ihren Entwürfen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Stellung einräumt.

Tatsache ist: Die Fracking-Technologie ist ein in der konventionellen Gasförderung in Deutschland seit Anfang der 60er Jahre bewährtes Verfahren und steht derzeit für rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung. Auch die unkonventionelle Erdgasgewinnung kann einen erheblichen Beitrag für den Umbau der Energieversorgung leisten, denn wir brauchen Gaskraftwerke als Sicherheitsreserve für die schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer