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Frage von Prof. Dr.-Ing. Ulrich V. •

Frage an Margrit Wetzel von Prof. Dr.-Ing. Ulrich V. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Wetzel,

soeben (11.11.2008) berichtete Frontal 21, dass die Kindergelderhöhung von 10 € monatlich Empfängern von Sozialleistungen bei der Hartz-IV-Unterstützung wieder abgezogen wird.

Meine Fragen:
- Haben Sie der Kindergeldererhöhung zugestimmt?
- War Ihnen der o.a. Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kindergelderhöhung bekannt?
- Was werden Sie unternehmen, um Empfängern von Hartz-IV-Unterstützung die volle Kindergelderhöhung zukommen zu lassen?
- Wann rechnen Sie damit, dass Hartz-IV-Empfängern die volle Kindergelderhöhung zu Gute kommt?

Für Ihre Antwort danke ich im Voraus ganz herzlich.

Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Vogelsang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Prof. Vogelsang,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und das darin zum Ausdruck gebrachte Interesse an einer Verbesserung der Lebenssituation von Kindern in unserem Land.

Zu dem Sachverhalt, dass Kindergeld mit der Hartz IV-Leistung verrechnet wird, habe ich bereits am 20.06.2008 hier in diesem Forum Stellung bezogen. Da sich prinzipiell daran nichts geändert hat, füge ich sie zur näheren Erläuterung meinen knappen Antworten auf Ihre konkreten Fragen an:
- Ja, ich habe der Kindergelderhöhung zugestimmt, wobei ich als SPD-Abgeordnete bedauere, dass wir unseren Koalitionspartner nicht davon überzeugen konnten, das Kindergeld um 16 statt um nur 10 Euro zu erhöhen.
- Der von Ihnen kritisierte Sachverhalt war mir bekannt.
- Wir haben für Familien, die auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe angewiesen sind, ein Schulmittelbedarfspaket von 100 Euro jährlich durchsetzen können. Weiteres siehe unten.
- Sobald eine Familie nicht mehr auf Leistungen des ALG II bzw. Sozialhilfe angewiesen ist.
Um dies zu erreichen, setzt die SPD darauf, für Eltern die Chancen für ein angemessenes ausreichendes Einkommen zu erhöhen. Flächendeckender Mindestlohn, flächendeckende Angebote für Kinderbetreuung, Kinderzuschlag – um nur einige zu nennen - sind unsere Maßnahmen, um Familien den Weg heraus aus ALG II zu ebnen.

Antwort vom 20.06. 2008 auf eine Frage vom 18.06.2008

Sehr geehrte Frau Lorenzen,
vielen Dank für Ihre Anfrage und den Vorschlag, Kindergeld nicht mehr auf ALG-II-Leistungen (Hartz IV) anzurechnen.
Für Ihr Anliegen habe ich vollstes Verständnis und Ihre Idee, „Hartz-IV“-Empfängern das volle Kindergeld zu belassen – bzw. die Höhe des Kindergeldes nicht von den ALG II-Leistungen abzuziehen - , um der Kinderarmut etwas entgegenzusetzen, scheint auf den ersten Blick durchaus naheliegend.
Die Sache ist leider etwas komplizierter: Kindergeld kann sowohl Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs als auch Sozialleistung sein. Kindergeld erhalten alle in Deutschland lebenden Familien, entsprechend der Anzahl ihrer Kinder. Für Familien mit hohem Einkommen und entsprechend hoher Steuerpflicht ist das Kindergeld eine Anzahlung auf die Steuerrückzahlung, die zu erwarten ist, wenn beim Jahreslohnsteuerausgleich der Kinderfreibetrag (das steuerfreie Existenzminimum eines Kindes) geltend gemacht wird. In den meisten Fällen ist, bzw. wäre die Steuerrückzahlung, die sich aus der Berücksichtigung des Kinderfreibetrages ergibt, kleiner als die Gesamthöhe des über das Jahr hinweg gezahlten Kindergeldes. Der Teil des Kindergeldes, der über den Betrag der Steuerrückzahlung hinausgeht, ist eine Sozialleistung und gilt als Einkommen. Familien, die ein so niedriges Einkommen oder gar kein eigenes Einkommen haben, dass sie nicht steuerpflichtig sind, erhalten den Kindergeldbetrag in voller Höhe als Sozialleistung – die als Einkommen gilt.
Die ALG II-Leistungen sollen das Existenzminimum sichern. Es ist
konsequent, dass vorhandenes Einkommen gegen gerechnet wird. Da
Kindergeld als Einkommen gilt, wird der ALG II-Betrag um die Höhe des
Kindergeldes gekürzt.
Soweit die Theorie. Die Realität sieht jedoch alles andere als zufrieden stellend aus. Es zeigt sich nur zu deutlich, dass die Beträge, die nach ALG II für Kinder vorgesehen sind, für eine angemessene Versorgung, die Chancengleichheit sichert, nicht ausreicht. Ich stimme mit Ihnen also völlig darin überein, dass Handlungsbedarf besteht.
Die SPD hat erst kürzlich ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut erarbeitet – nachzulesen unter http://www.spd.de/menu/1750002/ . Neben zahlreichen anderen Punkten ist darin vorgesehen, den Regelsatz für Kinder nach SGB II (= ALG II = „Hartz IV“) neu und dem tatsächlichen Bedarf entsprechend zu gestalten. Ich hoffe, dass auch unser Koalitionspartner die Notwendigkeit hierfür einsehen wird.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB