Frage an Margrit Wetzel von Matthias S. bezüglich Familie
Moin,
in allen Wahlprogrammen, egal welcher Partei soll die Familie mit Kindern in der Form gefördert werden, dass mehr Betreuungsplätze angeboten werden, um der Frau die Rückkehr in das Berufsleben zu ermöglichen. Was ist aber mit den Frauen, deren oberstes Ziel die Erziehung ihrer Kinder ist?
Die Frauen, die die Erziehung selbst in die Hand nehmen, bevor sie ihre Kinder in irgendwelchen Horten abgeben, die werden doch von der Politik völlig vernachlässigt!
Sind Maßnahmen angedacht, die dieser Ungerechtigkeit entgegenwirken?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
Matthias Schwed
Sehr geehrter Herr Schwed,
Kinder- und Familienpolitik ist ein zentrales Thema unserer Politik, denn Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Keine Regierung zuvor hat Familien so klar unterstützt wie die SPD - geführte Bundesregierung. Waren es 1998 noch EUR 40,2 Mrd., so kommen heute immerhin fast EUR 60 Mrd. jährlich Familien zugute.
Wir sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt, wobei die Wahlfreiheit für Frauen außerordentlich wichtig ist und gegeben sein muss. Immerhin 60% junger Frauen wünschen sich eine Vereinbarkeit der Lebenswelten Familie und Beruf, ein Viertel ist eher berufsorientiert und 14% der Frauen sind rein familienorientiert. Nachhaltige Familienpolitik in Deutschland muss auf die unterschiedlichen Lebensentwürfe junger Frauen Rücksicht nehmen und darauf eingehen. An diesen Lebenswelten und Wünschen der Frauen orientieren sich auch die Schwerpunkte unserer Politik. Gute Kinderbetreuung, Zeit für Kinder und Familie und effiziente Geldleistungen – das ist unsere Familienpolitik.
Gerne erläutere ich Ihnen, was wir für Frauen - sei es, dass sie sich für Beruf und Familie oder ganz für die Kinderbetreuung entschieden haben - bereits umsetzen konnten und was wir zukünftig umsetzen werden:
Das Kindergeld ist Bestandteil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs. Insgesamt haben wir das Kindergeld dreimal angehoben, zuletzt auf EUR 154.
Zum 01.01.2001 erfolgte eine Anhebung der Einkommensgrenze beim Erziehungsgeld. Außerdem können Familien jetzt zwischen einem monatlichen Erziehungsgeld von EUR 307 über einen Zeitraum von 24 Monaten oder einer verkürzten Bezugsdauer von 12 Monaten mit monatlich bis zu EUR 460 wählen. Der Anspruch auf Erziehungsgeld ist unabhängig von der bisherigen Tätigkeit. Anspruch haben also sowohl Arbeitnehmer(innen) als auch Hausfrauen, Beamte, Selbstständige, Schüler, Studenten, Auszubildende und Sozialhilfeempfänger.
Wir haben zum 01.01.2005 den Kinderzuschlag für gering verdienende
Eltern eingeführt. Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt, nicht aber
den ihrer Kinder bestreiten können, erhalten monatlich bis zu EUR 140 je
Kind. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich EUR 154 und
gegebenenfalls zusätzlichem Wohngeld deckt er den durchschnittlichen
Bedarf von Kindern.
Wir haben den Kinderfreibetrag von EUR 3.648 auf EUR 5.808 angehoben und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eingeführt, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Freibetrag von EUR 1.500 geltend gemacht werden kann. Für Alleinerziehende gilt ein zusätzlicher Freibetrag von EUR 1.308. So bleibt z. B. eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahreseinkommen von EUR 37.540 steuerfrei.
Wir haben die Elternzeit flexibilisiert. Sie kann von beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden, wobei eine Teilzeitarbeit von 30 Stunden pro Woche zulässig ist – 60 Stunden pro Woche für die Eltern zusammen. Ein Jahr kann mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 8. Lebensjahr „aufgespart“ werden. Wir halten an der 3-jährigen Elternzeit mit Arbeitsplatzgarantie und Teilzeitanspruch fest.
Im Rahmen der Rentenreform haben wir die rentenrechtliche Absicherung für Frauen verbessert, die wegen der Kindererziehung einige Jahre nicht oder in Teilzeit gearbeitet haben. Die individuell erzielten Arbeitsentgelte werden bei der Rentenberechnung um 50 % aufgewertet. Frauen, die wegen der Erziehung von zwei oder mehr Kindern unter 10 Jahren gar nicht erwerbstätig sein können, erhalten einen entsprechenden Ausgleich.
Bei der Hinterbliebenenversorgung haben wir dafür gesorgt, dass sich die
Erziehung von Kindern durch einen entsprechenden Zuschlag rentenerhöhend
auswirkt.
In der Pflegeversicherung haben wir zum 1.1.2005 die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Besserstellung von Versicherten umgesetzt, die Kinder erziehen oder erzogen haben.
Zusätzlich haben wir besonders für die Frauen, die sich ganz auf die Erziehung ihrer Kinder konzentrieren, zum 01. Januar 2003 die soziale Grundsicherung im Alter eingeführt. Ziel dieser neuen Leistung ist es, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen aus der sog. verschämten Armut herauszuhelfen.
Die beitragsfreie Versicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten und die der Kinder ist eine große familienpolitische Leistung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Familien mit Kindern verdienen unsere besondere Solidarität. Deshalb bleibt die Familienversicherung auch in der von uns geplanten Bürgerversicherung erhalten.
Neben der bewährten im Umlageverfahren finanzierten Rente fördern wir weiterhin den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riesterrente). Einen Anspruch auf Riesterförderung haben auch nicht berufstätige Ehepartner von geförderten Personen. Diese Regelung ist besonders für Frauen gedacht(im Regelfall müssen sie gar keine eigenen Beiträge leisten, um die Zulage vom Staat zu bekommen), die sich vor allem um Kinder und Haushalt kümmern. Sie sollen später eine Riester-Rente bekommen können, müssen aber hierfür auch einen entsprechenden eigenen Vertrag abschließen.
Mit den dargestellten Maßnahmen zur verbesserten Unterstützung von Frauen sind wir auf einem guten Weg, denn die Familie – damit auch die Mütter - steht im Mittelpunkt unserer Politik.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel