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Margrit Wetzel
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Frage von Ulrich V. •

Frage an Margrit Wetzel von Ulrich V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Wetzel,

teilen Sie die Meinung von Herrn Enderlein zum sogenannten Bad-Bank-Modell von Finanzminister Steinbrück ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624542,00.html ) ?

Herr Enderlein hat im Spiegel massive Bedenken zum diesem Vorhaben geäußert , u.a. folgende: "Deutschland ist das einzige Land, das eine Bank-Bank einführt, ohne dass die betroffenen Institute verstaatlicht oder teilverstaatlicht sind. Wir machen den Banken sehr großzügige Geschenke, ohne die einige von ihnen wohl kaum überleben könnten. Doch Gegenleistungen fordern wir keine ein. Zudem ist unklar, wie Buchwert und Fundamentalwert der ausgelagerten Wertpapiere festgestellt werden. Doch von dieser Einschätzung hängt die finanzielle Tragfähigkeit des Plans ab."

Falls sie die Bedenken teilen, bitte ich Sie, dem "Bad-Bank-Modell" keinesfalls zuzustimmen, da es in dieser Krise das Haushaltsrecht des Parlaments zum wiederholten Male zu umgehen versucht und die Verluste der Banken in unzumutbarer Weise auf die Steuerzahler verlagern würde.

Falls Sie die Bedenken nicht teilen, würden mich Ihre Argumente sehr interessieren.

Besten Dank vorab für Ihre Antwort und mit freundlichem Gruß
Ulrich Vogelsang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vogelsang,

haben Sie Dank für Ihre Frage bezüglich des „Bad-Bank-Modells“ der Bundesregierung. Die „Kritikpunkte“ von Herrn Prof. Dr. Enderlein sind für mich wenig einsichtig, da sie sich offensichtlich nicht auf das am 13.05.2009 vom Kabinett beschlossene Modell beziehen. Wie auch auf den Seiten des Finanzministeriums, z. B. unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_CE68D1968B2654085C0B39B79F9BD957/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/finanzkrise/130509__BadBank.html?__nnn=true sehr deutlich dargelegt ist, soll es die Hilfe für die Banken nicht zum Nulltarif geben. Sie müssen eine Garantiegebühr an den „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) abführen und sie werden verpflichtet, jährlich Rückstellungen zu bilden, um die Differenz zwischen Buchwert und dem wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit ausgleichen zu können. Hinzu kommt noch ein Dividendenausschüttungsverbot für die Banken, deren Rückstellungen bei Fälligkeit nicht ausreichen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Banken in die Pflicht genommen werden und mögliche Verluste nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Bei diesem Modell der dezentralen „Bad Banks“ handelt es sich um ein Instrument unter dem Schirm des bestehenden Bankenrettungspaketes, das deswegen nicht erhöht werden muss. Das vorgeschlagene Modell der Auslagerung von strukturierten Wertpapieren mit unsicherer Wertentwicklung („toxische Wertpapiere“) aus den Bankbilanzen bewirkt eine Stundung möglicher Verluste der Papiere – nicht aber eine vollständige Verlustübernahme durch den Bund. Mit diesen Maßnahmen soll vor allem eines erreicht werden: Ganz normale Unternehmen mit Millionen von Arbeitsplätzen sollen wieder Kredite erhalten und so mehr „Luft“ für ihre Geschäfte bekommen.
Leider werden komplexe politische Entscheidungen in der Presse sehr häufig stark verkürzt und zum Teil sogar unrichtig wiedergegeben. Daher hoffe ich, dass ich Ihnen die Grundzüge des „Bad-Bank-Modells“ der Bundesregierung aus der Sicht einer Volksvertreterin deutlich machen konnte.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB