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Frage von Barbara R. •

Frage an Marcus Held von Barbara R. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr Held

Sie sind Bundestagsabgeordnete/r aus Rheinland-Pfalz. Ich verfolge bisweilen die Bundestagssitzungen, bei denen mir – auch vor Corona – viele leere Plätze auffallen.
Meine Frage deshalb zum einen:
ist Ihr Bundestagsmandat ein Vollzeit- oder Teilzeitmandat?
Wird dieses Mandat als Vollzeit- oder Teilzeitarbeit bezahlt?
Bisweilen sehe ich den gleichen Namen (die gleiche Person (?) als Bundestagsmitglied, als Landtagsmitglied, als Kreistagsmitglied, als (Stadt-)Bürgermeister usw.
Deshalb meine Frage:
Welche zusätzlichen (politischen) Ämter haben Sie inne?
Welche dieser Ämter sind Vollzeit-/Teilzeitämter?
Wie viele Stunden arbeiten Sie jeweils für die einzelnen Aufgaben/Ämter?
Welche Einnahmen erzielen Sie dann jeweils für alle einzelnen Ämter (Honorare/Aufwandsentschädigungen/Gehälter/Auslagenerstattungen oder sonstige Gelder)?
Bisweilen sehe ich auch die gleichen Namen in Aufsichtsräten.
Deshalb auch dazu meine Frage:
Welche zusätzlichen Posten haben Sie inne?
Nehmen Sie diese Tätigkeiten im Rahmen eines Mandates wahr?
Welche Einnahmen erzielen Sie aus der Wahrnehmung dieser Aufsichtsratstätigkeiten?

Bisweilen sind die gleichen Personen auch Geschäftsteilhaber oder gehen weiteren beruflichen Tätigkeiten nach, für die sie / aus denen sie Gelder bekommen.
Deshalb auch dazu meine Frage:
Welche zusätzlichen Tätigkeiten haben Sie inne?
Welche zusätzlichen Gelder bekommen Sie aus diesen Tätigkeiten?
Wie lassen sich diese Tätigkeiten mit Vollzeit-/ Teilzeitarbeit und entsprechenden Bezahlungen der politischen Ämter vereinbaren?
Über eine Antwort freue ich mich und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Reif

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Reif,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die leeren Plätze ergeben sich daraus, dass der Deutsche Bundestag ein Arbeitsparlament und kein Redeparlament ist. Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsparlament wird dies kurz und gut erläutert.

Der Deutsche Bundestag ist kein Teilzeitparlament, wie zum Beispiel die Bremische oder Hamburgische Bürgerschaft.

Eine genaue Stundenangabe kann Ihnen, glaube ich zumindest, kein Politiker genau nennen. Es dürfte aber generell der Fall sein, dass die Arbeit eines/einer Abgeordneten weit über eine 40 Stundenwoche hinausgeht.

Eine Abgeordnetenentschädigung erhalten alle Bundestagsabgeordnete nach dem Abgeordnetengesetz (AbgG) §11 (https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/index.html).

Weitere politische Ämter und Tätigkeiten übe ich nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Held