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Frage von Markus M. •

Frage an Marcus Held von Markus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Das neue Gesetz zur privatrechtlichen Zensur von digitaler Meinungsäußerung ist ein absoluter Fehlschlag. Konzerne wie Facebook beschneiden Künstler wie @Barbara.
Nicht rechte Propaganda, sondern Humor, Kunst und Satire fallen dem Gesetz zum Opfer.

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Sie bezeichnen darin das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ als absoluten Fehlschlag; die Meinungsfreiheit, vor allem von Künstlern, sei quasi in ihrer Existenz bedroht.
Diese Kritik kann ich nicht teilen.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schafft keine neuen Löschpflichten. Netzwerke haften ab Kenntnis als Plattformbetreiber schon lange für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer. Niemand sah dadurch bisher die Meinungsfreiheit oder gar unsere Demokratie in Gefahr. Problem ist nur, dass viele soziale Netzwerke diesen gesetzlichen Auftrag nur unzureichend erfüllt haben. Nach welchen Kriterien Inhalte gelöscht, gesperrt oder belassen wurden, war völlig intransparent und folgte häufig nicht den gesetzlichen Regeln, sondern den von den Netzwerken selbst für sich erstellten Gemeinschaftsstandards. Oftmals wurden Inhalte gelöscht, die nach deutschem Recht zweifelfrei zulässig waren, nicht aber offensichtliche Straftatbestände.

Von daher war es dringend notwendig, eine gesetzliche Struktur zu schaffen, die den Netzbetreibern entsprechende Vorgaben für die Festlegung transparenter Standards machte.
Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurden daher erstmals den Anbietern sozialer Netzwerke Vorgaben zum Umgang mit Beschwerden gemacht. Sie müssen nun wirksame Verfahren etablieren und über diese regelmäßig ausführlich und transparent berichten.
Schon im Gesetzgebungsverfahren hat sich die SPD dafür eingesetzt, dass es auch einen Anspruch auf Wiederherstellung eines zu Unrecht gelöschten Inhalts geben muss. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement muss nämlich auch sicherstellen, dass gemeldete Inhalte, die nicht strafrechtlich relevant sind, eben nicht gelöscht und im Zweifel wiederhergestellt werden. Die durch das Grundgesetz definierten Schranken und die höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Abwägung von Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte müssen dabei Maßstab für die Beurteilung von Aussagen in den sozialen Netzwerken sein.
Mir ist aber auch bewusst, dass bei der Umsetzung dieses Gesetzes der wichtige Bereich der Meinungsfreiheit tangiert ist. Deshalb werden wir auf Basis der in Kürze vorliegenden verpflichtenden Berichte der Netzwerke zu ihren Beschwerdemanagements und zum Umgang mit Hinweisen auf Rechtsverletzungen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz evaluieren. Alles in allem halte ich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bisher – auch im internationalen Vergleich – für einen richtigen Wegweiser, das zu regeln, was in analogen Medien selbstverständlich ist. Nämlich die Haftung der Plattformen für rassistische Hetze oder sonstige strafbare Äußerungen. Insofern halte ich dieses Gesetz für keinen Fehlschlag.
Übrigens: Bei der von Ihnen zitierten Künstlerin @Barbara hat sich Facebook für die Entfernung der Beiträge entschuldigt; sie seien versehentlich gelöscht und sind mittlerweile auf Facebook und Instagram wieder verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Held