Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform hat die Ampelkoalition das geschafft, was über mehrere Legislaturperioden hinweg vergeblich versucht wurde.
Grundprinzip unseres Erbrechts ist das Prinzip des Vonselbsterwerbs gemäß § 1922 I Bürgerliches Gesetzbuch (Universalsukzession), wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes automatisch auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht.
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung sollen durch die allgemeine Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für alle Kinder und Ehegatten erweitert werden.
Am 18.01.2024 hat die erste Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag stattgefunden. Details zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren können Sie einsehen unter: