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Frage von Anita E. •

Bis wann ist mit einer Verabschiedung des geplanten Namensrechts und des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag (2. Und 3. Lesung) zu rechnen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zum Namensrecht:  Am 12.04.2024 hat der Bundestag Änderungen im Ehenamens- und Geburtsnamensrecht in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Zum Selbstbestimmungsgesetz: Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 einen Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Noch am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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