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Laurenz Meyer
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Frage von Ursula L. •

Frage an Laurenz Meyer von Ursula L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Meyer,

als Besitzerin eines 23 Jahre alten Mercedes wollte ich mir nun dank der Abwrackprämie endlich einen Neuwagen zulegen. Das Auto war jedoch bis zum Tode meines Mannes auf dessen Namen zugelassen, so dass mir die Prämie nun anscheinend verwährt bleibt. Wie kann es sein, dass im Erbfall unter Ehepartnern die Gewährung der Abwrackprämie ausgeschlossen ist, zumal es sich bei meinem Fall um das einzige Familienauto handelt? Ist für diesen Fall kein Sondertatbestand vorgesehen? Eine derartige Ungleichbehandlung von Antragstellern, die ansonsten identische Voraussetzungen mitbringen, scheint mir in einem solchen Fall kaum gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf eine Antwort,

Ursula Lademann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lademann,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de!

Zunächst spreche ich Ihnen mein Beileid zum Tod Ihres Mannes aus.
In Bezug auf Ihr geschildertes Problem kann ich Ihnen mitteilen, dass nunmehr durch die geänderte Regelung auch Erben die Fördermittel in Höhe von 2.500,-€ für einen verschrottungsfähigen PKW erhalten können. Dazu müssen Sie dem Antrag neben den üblichen Papieren auch eine beglaubigte Kopie des Erbscheins beifügen.

Ihre Email hatte mich auf das Problem aufmerksam gemacht. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer