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Frage von Dieter T. •

Frage an Klaus Brähmig von Dieter T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Brähmig,

im Wochenkurier vom 22. Juli 2009 wurde das Interview mit Ihnen über den "Feuerwehr-
führerschein" veröffentlicht, dieses hat mich sehr interessiert.

Mein Sohn beendet demnächst seine schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten, im Anschluß muß er ein Anerkennungsjahr in einer Lehrrettungswache absolvieren. Dies ist jedoch nur möglich wenn er einen LKW-Führerschein besitzt, das dieser sehr teuer und für junge Leute kaum bezahlbar ist, ist bekannt. Eine Alternative wäre da der "Feuerwehrführerschein". Er hat sich schon bei vielen Instutitionen, unter anderem der Führerscheinstelle des Landratsamtes, erkundigt, aber niemand konnte ihm Antworten auf seine Fragen geben.

Da Sie sich sehr für das neue Gesetz eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen werden, wie Sie in Ihrem Interview betonten, nun meine Frage an Sie. Können Sie mir bzw. uns mitteilen, wer darüber genaue Auskunft geben oder wo man genaueres nachlesen kann?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Marcel und Dieter Tharang

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Herren Tharang,

bezüglich des so genannten "Feuerwehrführerscheins" ist der Sachstand der Folgende:

Noch vor der Sommerpause hat der Bundestag ein dementsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates ist ebenfalls bereits erfolgt, so dass die Frage der Umsetzung nun Sache der Länder ist. Im Freistaat Sachsen liegt die Federführung dabei beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Da in Sachsen die Umsetzung des "Feuerwehrführerscheins" eines Gesetzes bedarf, wurde mir mitgeteilt, dass mit diesem im Jahr 2009 nicht mehr zu rechnen ist, sondern erst im Jahr 2010. Dies bedeutet, dass auch erst ab dem kommenden Jahr eine derartige Befähigung erlangt werden kann. Da innerhalb der Sächsischen Staatsregierung der Vorgang derzeit noch zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmt wird, kann ich Ihnen zu der späteren Vorgehensweise zur Erlangung eines "Feuerwehrführerscheins" noch keine Auskunft geben.

Da die Frage der Ausführung nun Sache der Länder ist, würde ich vorschlagen, dass Sie sich Anfang 2010 einmal mit dem dafür zuständigen Sächsischen Staatsministerium des Innern unter Telefon: 0351 - 5640 in Verbindung setzen, um die relevanten Informationen direkt von dort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brähmig, MdB