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Klaus Barthel
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Frage von Reinhard Freiherr von R. •

Frage an Klaus Barthel von Reinhard Freiherr von R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Barthel,

nach meinen Informationen kann ein Bundestagsabgeordneter nach 27 Jahren im Bundestag mit einer abschlagsfreien Rente von 5.600,00 Euro im Alter von 55 Jahren in den Ruhestand gehen.
Um eine ähnlich ansprechende Altersversorgung eines Selbstständigen zu erreichen, wären ein Einzahlungskapital in eine Lebensversicherung von 1.600.000,00 Euro nötig bei einer Rentengarantiezeit von 30 Jahren und einer Rendite von 4,2%. Es sei hier hinzugefügt, dass dieses Kapital aus versteuerten Einkommen anzusparen ist. Gehe ich davon aus, dass eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro zusätzlich vorhanden ist (m. E.kann das dies auch von einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages während seiner Abgeordnetenzeit angespart werden) wird nach meinen jetztigen Informationen daran gedacht, beim privaten Vorsorger dieses Kapital mit einer Vermögensteuer zu belegen.
Ist daran gedacht, den Rechtsanspruch des oben angeführten Beispiels eines Abgeordneten ebenfalls als vermögenssteuerpflichtig anzusehen oder ist die private Vorsorge alleine abgabenpflichtig?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Freiherr von Richthofen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freiherr von Richthofen,

Leistungen aus der Lebensversicherung unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, die Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden. Pensionen – natürlich auch die der Abgeordneten – unterliegen wie auch die Diäten vollständig der Einkommensbesteuerung.

Wenn Sie bei Abgeordneten die Altersrücklagen – auch fiktiv - der Vermögensbesteuerung unterwerfen, müsste das auch für alle anderen Altersvorsorgebeiträge gelten. Das könnte dann schon den Arbeiter mit Einfamilienhaus und Sparbuch treffen. Schon deshalb kann man Ihrem Vorschlag nicht folgen.

Ich vertrete die Position, Einkommen und Pensionen von Abgeordneten den gleichen Regelungen hinsichtlich Sozialversicherung und Steuer zu unterwerfen, wie alle anderen Einkommen auch. Mit der Bürgerversicherung und der Erwerbstätigenversicherung (beides Ideen, für die ich schon lange eintrete) würden alle Einkommen – natürlich auch die der Abgeordneten – vollständig der Sozialversicherungspflicht unterworfen. Noch eines: Die genauen Details unserer Vermögenssteuer stehen zwar noch nicht fest, klar ist aber eines: Die notwendigen Aufgaben des Staates müssen gerechter als bisher finanziert werden. Wir werben auch bei denen mit den stärkeren Schultern dafür, mehr zu tragen als die Schwachen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Barthel