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Frage von Joachim J. •

Frage an Kirsten Flesch von Joachim J. bezüglich Recht

die Justizsenatorin Berlins lässt es zu, dass seit Jahren Justiz-fachangestellte mit einer dreijährigen justizspezifischen Fach-ausbildung nach der Ausbildung nicht der erworbenen Qualifikation entsprechend beschäftigt, sondern lediglich mit Kanzleitätig- keiten bei den Gerichten eingesetzt werden. Auch verweigert die Justizsenatorin eine Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Schließlich verlangt die Justizverwaltung von den ausgebildeten Justizfachangestellten, dass sie nach ihrer Aus-bildung und Abschlussprüfung nochmals Prüfungen, z. B. Schreibmaschinenprüfungen, ablegen, die sie lediglich als „Angestellte im Schreibdienst“ qualifizieren sollen. Auch diese Diskriminierung und Benachteiligung duldet die Justizsenatorin.
Halten Sie es für richtig, wie in der Berliner Justiz mit jungen Frauen umgegangen
wird?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Jetschmann
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats
der Berliner Justiz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

wir brauchen eine leistungsfähige Justiz, die den Anforderungen unserer Zeit gewachsen ist und entsprechend organisiert und ausgerüstet ist. Dazu haben wir in der letzten Wahlperiode einen umfangreichen Modernisierungsprozess eingeleitet, der alle Justizbeschäftigten umfasst. Dieser Prozess betrifft die Richterinnen und Richter, bei denen zunehmend nicht allein juristisches Wissen, sondern auch soziale Kompetenz und Managementqualitäten gefordert sind. Und er betrifft natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Geschäftsstellen die Arbeit der Justiz in Gang halten.

Die von Ihnen angesprochenen Probleme resultieren aus der Ablösung des bisherigen veralteten Kanzleibetriebes durch moderne teamorientierte Serviceeinheiten. Das bedeutet konkret, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Mischarbeitsplätzen tätig sind, bei denen die bisher getrennten Schreib- und Registraturtätigkeiten zusammengefasst und aus einer Hand erledigt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dafür ausgebildet werden, das heißt die bisherigen Kanzleikräfte werden für die Schreibtätigkeiten geschult und umgekehrt.

Die Einrichtung von Serviceeinheiten hat zur Folge, dass die Arbeitsstellen der bisherigen Schreibkräfte vergütungsrechtlich höher eingestuft werden müssen. Dazu haben wir mit dem Haushaltsplan 2006/2007 300 Stellen für Schreibkräfte in Stellen für Servicekräfte umgewandelt. Das ermöglicht der Justizverwaltung, die bereits im Vorfeld dafür ausgebildeten Justizfachangestellten auch entsprechend einzusetzen. Dabei ist über die konkrete Bewertung der einzelnen Stellen zu befinden, die rechtlich verpflichtend ist und deshalb auch vom Landesrechnungshof gefordert wird. Diese Arbeit wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

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Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Flesch