Khalil Bawar
SPD
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Frage von Karsten A. •

Frage an Khalil Bawar von Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bawar,

grunsätzlich ist es doch nicht schlimm mehreren Leuten die gleiche Frage zu stellen,da wir ja nicht gemeinsam in einer Gespächrunde zusammen sitzen.
Leider kann ich ihre Meinung nicht ganz nachvollziehen, und Frage nochmals nach. Die in diesem Fall beschriebene Hundeauslauffläche mag zwar die von ihnen beschriebene größe haben, die wir natürlich auch nutzen. Um uns aber noch mehr Freiraum zu verschaffen, ist der Hundeführerschein eingeführt worden, den einige wenige mit ihren Hunden erworben haben. Mit diesem soll man auf ausgewiesenen Wegen, wozu die Bezirkämter wiederum angewiesen sind, sie auszuweisen, nutzen könnte. Dieses ist in den anderen Bezirken erfolgt, z.B. Stadtpark, Bezirk Wandsbeck usw., jedoch in dem Bezirk Eimsbüttel wehrt man sich dagegen sehr stark, der ware Grund würde jeden interresieren.
Wenn ich also durch den Rahweg Park mit meinen Hunden (Hundeführerschein besitze ich ja) ohne Leine, von dem BOD angehalten werde, muß ich das gleiche Busgeld bezahlen wie jemand der ohne Hundeführerschein erwisch wird. Das ist hier in diesem Park so gang und gebe sagen sie mir also. So ist das Hundegesetz gemeint? Mit anderen Worten könnte ich auch pech haben das der Bezirk Eimsbüttel mein PKW Führerschein, so wie ich ihn für den Rest der Republik erworben habe, nicht akzeptiert wird? Ich möchte nochmals betonen, das ich nicht nach mehr Auslauffläche Frage, sondern nach den Vorzügen die man mit dem Erwerb eines Führerscheins haben sollte. So bringt mir der Führerschein nichts, das sehen sie doch auch so, oder?
Ihre Antwort und Meinung ist mir ebenfalls wichtig!

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Aldram

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Aldram,

kurz nach meiner ersten Antwort habe ich mich an das Bezirksamt Eimsbüttel gewandt.

Dabei habe ich um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Hat das Bezirksamt Wege/Flächen ausgewiesen, die von Hundeführern mit Hundeführerschein, genutzt werden können? Wenn ja, welche Wege/Flächen sind das? Wenn nein, warum nicht? Liegen Planungen vor, die eine solche Ausweisung vorsehen?

2. Ist es korrekt, dass der BOD bei Hundeführern (mit und ohne Hundeführerschein), die ihre Hunde nicht an der Leine führen, Bußgeld verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe? Warum werden Hundeführer mit und ohne Hundeführerschein gleich behandelt?

Derzeit warte ich immer noch die Antworten seitens des Bezirksamtes ab. Wir müssen uns aber wohl noch ein wenig gedulden, da alle Mitarbeiter der Ämter und Behörden zur Vorbereitung der Wahl benötigt werden. Ich werde Ihnen die Antworten so schnell wie möglich zukommen lassen.
Ich weiß leider nicht, ob abgeordnetenwatch.de zulässt, die selbe Frage mehrfach zu beantworten. Nehmen Sie bitte daher über die Seite http://www.spd-stellingen.de Kontakt mit mir auf.

Vielen Dank vorab für Ihr Verständnis.

Mit besten Grüßen

Khalil Bawar