Frage an Karin Prien von Karl-Heinz G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag, sehr geehrte Frau Prien,
eine der größten und umstrittensten Tierversuchsanstalten - LPT - befindet sich in Hamburg. Hinter hermetisch verschlossenen Türen werden dort seit Jahren - nicht nur nach meiner Ansicht - barbarische Tierversuche durchgeführt, die nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Tatsache, daß nach meiner Kenntnis selbst politischen Mandatsträgern der Zutritt dort verweigert wird, unterstreicht diesen Verdacht.
Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Überdies ist schon seit längerer Zeit erwiesen, daß die Ergebnisse der tierquälerischen Versuche keinesfalls auf den Menschen übertragbar sind und gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es gibt alternative Methoden, die zuverlässiger und auch wesentlich kostengünstiger sind.
Was gedenken Sie zu tun um die Praktiken der LPT wirkungsvoll zu überprüfen und ggfs. abzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
K. W. G.
Sehr geehrter Herr Greve,
Nach der Devise ´So viel wie nötig, so wenig wie möglich´ wollen wir als CDU die Tierversuche auf das absolut notwendige Maß beschränken. Nicht notwendig sind Tierversuche bspw. bei der Entwicklung von Kosmetika. Unerlässlich sind Tierversuche hingegen bei der Grundlagenforschung und der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Gleichzeitig setzen wir einen Schwerpunkt bei der Ersatzmethodenforschung. Deren Förderung wurde von der CDU-geführten Bundesregierung von 3,35 Mio. Euro im Jahr 2005 in nur 10 Jahren auf 6,3 Millionen Euro 2015 fast verdoppelt.
Ferner sind wir der Auffassung, dass der Tierschutz in Hamburg gut und ordentlich geregelt ist. Dazu beigetragen hat ein von uns im, Gesundheitsausschuss und dem Plenum der Bürgerschaft im Jahr 2011 mitgetragener Beschluss, die Landes-Versuchstierstatistiken online gebührenfrei zu veröffentlichen. Dies war ein wichtiger Schritt hin zu der auch von Ihnen eingeforderten Transparenz. Auch auf Bundesebene gelten strenge sowie angemessene Regelungen zum Schutz der Tiere. Die Aufnahme des Tierschutzes in den Rang eines Staatsziels mit der Änderung in Art. 20 a GG vom 26. Juli 2002 stellt hierbei insbesondere sicher, dass diesem Thema bei Abwägungsentscheidungen, bspw. im Falle von Planfeststellungsverfahren, ausreichend Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Prien