Johann Georg Jaeger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas M. •

Frage an Johann Georg Jaeger von Andreas M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Jäger,
als langjähriger ehrenamtlicher Vorsitzender eines Kleingartenvereins in Rostock möchte ich fragen, wie Sie im Falle einer Wahl zu einer Lösung folgender Probleme der Kleingärtner in M-V und natürlich auch in Rostock stehen:
1. Erhebung von Zweitwohnsteuer für Gartenlauben in verschiedenen Kommunen trotz Landtagsbeschluß.
2. Unterstützung der Umrüstung der Abwasseranlagen in Kleingärten durch Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel auch für Einzelanlagen.
3. Bereitstellung zusätzlicher Mittel von Land und Kommunen zum Rückbau von Kleingartenparzellen wegen Leerstand, besonders im ländlichen Raum.
4. Erhebung von GEZ-Gebühren für Gartenlauben, größer als 24 m², trotz anderslautender Festlegungen im neuen Rundfunkstaatsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Matzke

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Matzke,

vielen Dank für Ihre Fragen!

1. Erhebung von Zweitwohnsteuer für Gartenlauben in verschiedenen Kommunen trotz Landtagsbeschluß.
Ich halte die Zweitwohnsitzsteuer für eine wichtige kommunale Steuer, wenn mit ihr das Ziel verfolgt wird, möglichst viele Menschen zu einer Meldung ihres Hauptwohnsitzes an ihrem tatsächlichen Wohnort zu bewegen. Durch diese Ummeldung des Hauptwohnsitzes erhalten Kommunen wichtige Geldzuweisungen des Landes, die pro Einwohner gezahlt werden. Daraus können Sie gleichzeitg entnehmen, dass ich eine Zweiwohnsitzsteuer für Gartenlauben für unangemessen halte und mich auf Landeseben für eine klare rechtliche Grundlage für die Erhebung von Zweitwohnsitzsteuern einsetzen werde, die eine Zweitwohnsitzsteuer für Gartenlauben ausschließt!

2. Unterstützung der Umrüstung der Abwasseranlagen in Kleingärten durch Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel auch für Einzelanlagen.
Dies würde ich grundsätzlich prüfen lassen. Gibt es denn aus Ihrer Sicht einfache Bauformen von Kleinkläranlagen, die auch in Eigenarbeit vor Ort gebaut werden können und die trotzdem den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden (z. B. Pflanzenkäranlagen)?

3. Bereitstellung zusätzlicher Mittel von Land und Kommunen zum Rückbau von Kleingartenparzellen wegen Leerstand, besonders im ländlichen Raum.
Wenn Kleingartenparzellen dauerhaft aufgegeben werden sollen, dann können daraus aus meiner Sicht wertvolle Biotope entstehen. Wenn diese Annahme zutreffend ist, dann könnte der Rückbau von leerstehenden Gebäuden auf diesen Parzellen aus Mitteln von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finanziert werden.

4. Erhebung von GEZ-Gebühren für Gartenlauben, größer als 24 m², trotz anderslautender Festlegungen im neuen Rundfunkstaatsvertrag.
Die Erhebung von GEZ-Gebühren sollte nur ein mal pro Person erfolgen und nicht mehrfach, wie zurzeit zum Teil üblich. Sollten die Mittel der GEZ dann nicht mehr ausreichen, so sollten die Einsparmöglichkeiten geprüft werden. So z.B. der teuere Ankauf von Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen, die gleichzeitig im privaten Fernsehen gezeigt werden.