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Joachim Herrmann
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Frage von Uwe S. •

Frage an Joachim Herrmann von Uwe S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr Herrmann;

In letzter Zeit häufen sich in der Presse,Medien die Meldungen, das die bayerische Polizei bei Festnahmen unbegründet massive Gewalt gegen Personen einsetzt,... Dabei wird bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften einseitig ermittelt, Die Polizeibeamten bleiben außen vor, Die Betroffenen werden noch durch ihre Anzeige gegen die Polizei unverhältniss mit polizeilichen Maßnahmen belegt.
(Hausdurchsuchungen, Drohungen, Verhör, Person in öffentliche Misskritik stellen usw...

Frage!
1. SInd die EInstellungskriterien für den Polizeidienst zu niedrig.?
2. Ist die Personalstärke in Bayern zu niedrig (Überstunden usw....?
3. wie kann das Vertrauen der Polizei in der Bevölkerung wieder hergestellt werden ? (zu viele Fälle)
4. Sollten die Ermittlungen nicht von der Gernalbundesanwaltschaft übernommen werden? (verhinderung einseitige Ermittlungen im eigenen Bundesland ...)

mit freundlichen Grüssen
U. Summerer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Summerer,

Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 16.02.2013 in der Angelegenheit “Demokratie und Bürgerrechte “ habe ich erhalten.

Zu Ihren Fragen darf Ihnen Folgendes mitteilen:

Bei der Aus- und Fortbildung der Bayerischen Polizei können wir, entgegen Ihrer Annahme, ein hohes Niveau aufweisen. Hierbei wird neben der Fach- und Handlungskompetenz auch soziale und persönliche Kompetenz im Sinn einer bürgerorientierten Aufgabenerfüllung vermittelt. Oberstes Ziel des polizeilichen Einschreitens stellt eine professionelle Situationsbeherrschung mit gewaltfreier Konflikthandhabung dar. Unter der Berücksichtigung, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen stets erforderlich sein kann, werden die Polizeibeamtinnen und -beamten beispielsweise in ihrem Einsatzverhalten geschult und ständig fortgebildet.

Dass bei der Aus- und Fortbildung bayerischer Polizeibeamtinnen und -beamten qualitativ hohe Standards vorhanden sind, kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Aus- und Fortbildungskonzepte der Bayerischen Polizei von vielen Staaten angefordert und z. T. als Grundlage für eine Weiterentwicklung der eigenen Konzepte verwendet werden. Darüber hinaus entsenden viele Staaten ihre Ausbildungsbeamtinnen und –beamten zur Bayerischen Polizei, um im Rahmen von Hospitationen entsprechende Erfahrungen sammeln und im Heimatland berücksichtigen zu können.

Die Polizei kann die immer höheren Anforderungen nur meistern, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Deshalb brauchen wir vor allem genügend Personal. Hierfür haben wir bereits die notwendigen Maßnahmen ergriffen. In den Jahren 2009 und 2010 haben die Staatsregierung und der Landtag insgesamt 1.750 neue Stellen geschaffen. Im September 2012 kamen 340 Ausbildungsstellen dazu. Das heißt, dass wir seit 2009 über 5.300 Nachwuchskräfte einstellen konnten, 1.391 davon im Jahr 2012. Mit all diesen Maßnahmen haben wir bei der Bayerischen Polizei den höchsten Personalstand aller Zeiten erreicht. Damit ist die Bayerische Polizei personell gut aufgestellt. Unabhängig davon wollen wir mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 die Verstärkung der Polizei entschlossen fortsetzen.

Sehr geehrter Herr Summerer, die derzeitige mediale summarische Darstellung von Einzelfällen, die z. T. schon Jahre zurückliegen, können sicher einen Eindruck vermitteln, der nach meiner Überzeugung den Leistungen der Bayerischen Polizei nicht gerecht wird. Dass Bürgerinnen und Bürger nirgendwo anders so sicher leben wie in Bayern, ist in erster Linie ein Verdienst unserer hochmotivierten und gut ausgebildeten Polizei. So bin ich davon überzeugt, dass die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und –beamten ihre hoheitlichen Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich erfüllt. Wenn man ergänzend sieht, dass unsere Polizistinnen und Polizisten ca. 1,5 Millionen Einsätze pro Jahr mit zum Teil hohem Konfliktpotential bewältigen müssen, dann ist im Verhältnis dazu das Beschwerdeaufkommen von etwa 1.750 Fällen (0,12 %) als gering zu bewerten. Darüber hinaus belegen Umfragen unabhängiger Meinungsforschungsinstitute, dass der Polizei ein hohes Vertrauen seitens unserer Bürgerinnen und Bürger entgegengebracht wird.

Gerade deshalb ist es mir auch wichtig, dass der behördliche Umgang mit strafrechtlich oder dienstrechtlich relevantem Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und –beamten für die Bürgerinnen und Bürger transparent ist und als rechtsstaatlich akzeptiert werden kann. Die Devise lautet: In der Bayerischen Polizei wird nichts unter den Teppich gekehrt! Um dies in der öffentlichen Wahrnehmung noch deutlicher zu machen und um jeglichen Anschein der Befangenheit vorzubeugen, habe ich entschieden, ab 01. März 2013 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf eine zentrale Ermittlungsstelle, nämlich das Bayerische Landeskriminalamt, zu konzentrieren. Damit konnten wir eine weitere Professionalisierung im Umgang mit (Verdachts-)Fällen strafrechtlich relevanten Verhaltens von Polizeibeamten erreichen. Bedeutsam ist in meinen Augen auch, dass die polizeilichen Ermittlungen nicht dem polizeilichen Ermessen obliegen, sondern sich an den Vorgaben der Strafprozessordnung auszurichten haben und zudem von der Staatsanwaltschaft geleitet werden. Die abschließende Bewertung der ermittelten Sachverhalte erfolgt durch die unabhängigen Gerichten, deren Anrufung – je nach Zuständigkeit – auch unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Die richterliche Unabhängigkeit selbst ist essentielle Basis unserer Verfassung und damit unseres Rechts- und Wertegefüges, an deren Realität und Wirksamkeit ich keinen Zweifel hege.

Vor diesem Hintergrund sollte den Polizeikräften, der Polizeiführung sowie den Strafverfolgungsorganen grundsätzlich das Vertrauen entgegengebracht werden, das jede staatliche Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

Ihre Befürchtung, dass nicht unabhängig ermittelt werden könnte, kann ich nicht teilen. Die Sachleitung obliegt in allen Verfahren der Staatsanwaltschaft, und damit im Rahmen unserer Gewaltenteilung der unabhängigen Justiz. Auch der Bayerische Landtag hat sich mit den Vorkommnissen ebenfalls befasst und einen entsprechenden umfassenden Bericht angefordert. Dass mögliches Fehlverhalten von Polizeibeamten aufgrund „falsch verstandener Solidarität“ der Kollegen oder aufgrund einer vorschnellen Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft unentdeckt und ungeahndet bleiben könnte, halte ich in dieser Pauschalität für gänzlich abwegig.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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