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Jens Koeppen
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Frage von Ustin G. •

Frage an Jens Koeppen von Ustin G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Koeppen,

mir scheint, dass die Regierungsparteien die Ansprüche, welche an den korrekten Umgang mit dem Grundgesetz gestellt werden, verstanden haben. Es freut mich, dass Unternehmen weiterhin die Möglichkeit haben Abgeordnete beeinflussen zu können, ohne sie bestechen zu müssen. Eine Regierung die das Grundgesetz in jeder erdenklichen Einzelheit schützt, verdient meine uneingeschränkte Unterstützung. Erlauben sie mir jedoch zwei Fragen, wenn auch ungeschickt.
Was passiert, wenn ein Abgeordneter nicht sofort "bezahlt" wird, sondern später. In Form von Aufträgen für seine Anwaltskanzlei oder Aufsichtsratsposten oder Beratertätigkeiten bei den entsprechenden Unternehmen oder Branchen? Eine Handschlagabmachung ist besser als jeder Vertrag und sie lässt sich nicht zurückverfolgen.
Ach, und jetzt mal ehrlich, wo ist das Problem? Ist die Opposition zu schlicht die Feinheiten unseres Grundgesetzes zu durchschauen oder gibt es da noch etwas anderes? Kann man ein Gesetz nicht anpassen?
Ich weigere mich, genauso wie Millionen Mitbürger, zu glauben, in Deutschland gäbe es keine Korruption, auch auf höchster Ebene. Wenn entsprechende Gesetze nicht geändert werden, werden Lücken offengelassen, die zu Schließen diese Abstimmung gedacht war. Auf Haarspalterein auszuweichen wirkt wie immer, also nicht gerade vertrauenswürdig...

mit allerfreundlichsten Grüßen
Ustin Groth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Groth,

ich verweise auf meine Beantwortung Ihrer Frage zum gleichen Thema vom 08.07.2013.

Mit besten Grüßen

Jens Koeppen

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