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Jens Koeppen
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Frage von Andreas R. •

Frage an Jens Koeppen von Andreas R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Koeppen,

ich erwarte, dass durch den mittelfristigen Ausstieg aus der Wehrpflicht die Anzahl der benötigten Truppenübungsplätze reduziert wird. Selbst wenn an der Wehrpflicht festgehalten wird, lässt sich beobachten, dass die Anzahl der Truppenübungsplätze in Deutschland nach und nach verringert wurde.

Sind Gesetze geplant, die regeln, wie derartige Flächen, die ja staatseigen sind, in Zukunft genutzt werden sollen? Ist bspw. geplant, dass derartige Flächen grundsätzlich unter Naturschutz gestellt werden müssen, da sich dort einzigartige Lebensräume entwickelt haben oder sogar aufgeforstet werden müssen? Immerhin liegt Deutschland bei den Aufforstungsbestrebungen hinter den Zielvorgaben von Umweltverbänden zurück. Sind derzeit Gesetze geplant? Ich würde mich über eine Klärung der Fragestellung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reichhardt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reichhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Reform der Wehrpflicht hat der Verteidigungsminister verschiedene Modelle einer Wehrreform vorgelegt. Die fünf Modelle sind zunächst als grobe Übersicht zu werten, eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt in Kürze.

In den Modellen wird von 150.000 bis 180.000 Zeit- und Berufssoldaten ausgegangen. Einige der Modelle sehen die Aussetzung der Wehrpflicht vor. Andere Varianten gehen von Grundwehrdienstleistenden und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstleistenden (Soldaten, die nach ihrem Grundwehrdienst freiwillig länger dienen) aus. Aus fachlicher Sicht empfahl der Minister ein Modell, das mit einer Zusammensetzung der Bundeswehr aus Zeit- und Berufssoldaten sowie mindestens 7.500 freiwillig Wehrdienenden plant.

Die Struktur der Bundeswehr soll besser ihren Aufgaben angepasst werden. Unser Land soll die äußere Sicherheit garantieren können, bündnisfähig bleiben und für die Aufgaben der Zukunft gerüstet sein. Es wird daher keinen Ausstieg aus der Wehrpflicht geben, sondern ein Aussetzen. Die Wehrpflicht bleibt im Grundgesetz verankert. So können auch in Zukunft Wehrpflichtige eingezogen werden, wenn es notwendig sein sollte.

Wie viele Truppenübungsübungsplätze für die Nutzung durch die Truppe benötigt werden , kann ich nicht beantworten. Die Anzahl wird letztendlich vom Transformationsprozess der Bundeswehr bestimmt.

Bei einer etwaigen Umwidmung in zivile Nutzung von überzähligen Truppenübungsflächen gibt es unterschiedliche Nutzungskonzepte, die mit den entsprechenden Kommunen ausgearbeitet werden. Eine grundsätzliche Vorgabe für die künftige Nutzung dieser Flächen gibt es nicht.

Mit besten Grüßen

Jens Koeppen

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