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Frage von Tilman K. •

Frage an Holger Heymann von Tilman K. bezüglich Umwelt

Betr.: Bürgerwindpark Stedesdorf

Guten Tag.

in der Genehmigung des Kreises Wittmund zum Bürgerwindpark v. 17.02.2012 nMv § 4 Abs. 1 iVm § 10 BImSchG u.a., §13 BimSchG iVm §35 Abs.1 Nr.5 BauGB, Az. 60/6351.05 (07/11) heißt es zum Rückbau nach Betriebsaufgabe der Windkraftanlagen u.a. "Soweit bis zur Betriebseinstellung keine anderen Erkenntnisse vorliegen, reicht die Demontage des Fundaments bis 1,50 m unter Geländeoberkante aus."

Können Sie (zumal Sie ja auch ein Mandat im Kreistag haben bzw. die Fachaufsicht bei der mittleren verwaltungsebene des Landes liegt) bitte herausfinden, welche aktuellen "Erkenntnisse" der Ausnahmeregelung "bis 1,50 m unter Geländeoberkante" zugrundeliegen und das Ergebnis dessen hier mitteilen?

Denn das Baugesetzbuch (§35 Abs.5 BauGB) und die Rechtsprechung dazu (vgl. auch z.B. BVerwG v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11, VGH Kassel v. 12.01.2005 - 3 UZ 2619/03) sehen ja den vollständigen Rückbau auch des Fundamentes eines WKA vor, was ja ohnehin als Stahlbetonklotz nicht mehr nach §35 BauGB respektive dto. Abs.1 Nr.5 BauGB privilegiert wäre.

Sicher haben auch Sie ein Interesse an einem gradlinig rechtskonformen Genehmigungsregime in Ihrem Wahlkreis, was Windkraftanlagen betrifft.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kluge,

ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für Ihre freundliche und präzise Fragestellung.

Da Ihre konkrete Frage im zweiten Absatz an die Verwaltung des Landkreises Wittmund zu richten ist, bitte ich Sie, diese auch anzuschreiben. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Erkenntnisse dann auch auf dieser Homepage zu publizieren. Ich bin sicher, dass Ihnen der Landkreis gerne entsprechend weiterhilft.

Da Sie ja nicht direkt aus dem Landkreis kommen übersende ich Ihnen gerne noch die Anschrift und Telefonnummer der Kreisverwaltung.

Landkreis Wittmund
Am Markt 9
26409 Wittmund
Tel.: 04462 86 01
Fax: 04462 86 11 25
Mail: landkreis@lk.wittmund.de

Bauamt
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Tel.: 04462 86 01
Fax: 04462 86 11 25
Mail: bauamt@lk.wittmund.de

Sprechzeiten:
Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr

Auf die Beantwortung Ihrer zudem an mich übersendeten E-Mail verzichte ich, da es sinnvoll erscheint, direkt mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten.

Für Ihre weitere Arbeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Herzliche Grüße, Ihr Holger Heymann