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Helmut Günter Baumann
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Frage von Sebastian M. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Sebastian M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Meine frage ist:

Das Altersteilzeitgesetz läuft aus. Wird es eine Neuauflage dieses Gesetzes Geben?
Ich gebe zu bedenken das ohne dieses Gesetz wohl des Stellenabbau in der Öffentlichen Verwaltung in Sachsen nicht zu Realisieren ist. (Oder nur mit Kündigungen)

MFG
S. Mann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mann,

vielen Dank für Ihre Frage über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de.

Die Altersteilzeit wird es auch über das Jahr 2009 hinaus geben. Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit endet jedoch Ende 2015 (2010 Renteneintritt + 6 Jahre Förderung). Hintergrund ist, dass sich das Altersteilzeitgesetz aus dem Jahr 1996 in der Praxis als Fehler erwiesen hat. Aus dem "Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" ist ein Gesetz zur Förderung des vorzeitigen Ruhestands geworden. Es hat einer sehr populären Variante jener Frühverrentungen geebnet, die es eigentlich bekämpfen sollte. Aus der Alternative "Altersteilzeit statt Frühverrentung" ist die Kombination "Altersteilzeit und Frührente" geworden.

Im Übrigen bleibt die Altersteilzeit bestehen, zwar ohne BA-Förderung, aber die Steuer- und Abgabenfreiheit der Aufstockungsbeträge im Rahmen bei der Altersteilzeit bleibt. Aufstockungsbeträge sind für Arbeitnehmer steuerfrei und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialabgabenfrei. Die Arbeitgeber auch in der öffentlichen Verwaltung können also weiterhin Altersteilzeitmodell vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann, MdB