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Heinrich Niemann
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Frage von Hans H. •

Frage an Heinrich Niemann von Hans H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Niemann,

viele „Kehrgebührenpflichtige“ im Siedlungsgebiet haben den Stadtrat N. in unguter Erinnerung. Wer nicht nachvollziehen konnte, dass der Bezirksschornsteinfeger die (laut Gesetz) eigensichere Gas- oder Ölheizung (doppel)messen und in Augenschein nehmen muss, hatte schlechte Karten. Wer sich die Mühe machte und dem Amt nachwies, dass die offiziellen Behauptungen von Umweltschutz und Betriebssicherheit stichhaltig widerlegt sind, bekam, wenn überhaupt, Nichtssagendes aus PC-Programmen zur Antwort. Wem sich der Sinn von „Brandsicherheit“ nicht erschloss - das Unwort steht zwar in einschlägigen Gesetzestexten, aber weder im Duden noch bei Wikipedia - bekam seitenweise ausgesuchte Paragrafen zu Gesicht. Wer sich wehrte gegen Zwangszutritt und die als Scheindienstleistung erachtete Überwachung, wurde mit der Euro-Keule zur Räson gebracht. Und das waren nicht wenige.

Ihr Nachfolger (mittlerweile über eine Lausch-Affäre gestolpert) verfestigte die Low-and-Order- Linie. Der absehbare politische Flurschaden fiel nicht ins Gewicht. Auch nicht, dass zumeist politisch interessierte und aktive Bürger vor den Kopf gestoßen wurden. Heute füllen als Unrecht wahrgenommene amtliche Schreiben dicke Aktenorder, und im Siedlungsgebiet kandidieren Rechtspopulisten.

Das Problem besteht nach wie vor. Sehr geehrter Herr Dr. Niemann, wie sehen Sie heute Bürgerrechte und – so kritische Stimmen – das Bezirksschornsteinfeger-Sonderrecht ?

Mit freundlichen Grüßen

Hans Heinrich

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Heinrich,

ja, die zu meiner Zeit als Stadtrat geltenden rechtlichen Regeln des "Schornsteinfegerrechts" wurden von einer Reihe von Bürgern im Zusammenhang mit den auferlegten Gebühren wiederholt - und zum Teil massiv mit Vorwürfen an die bearbeitenden Dienstkräfte des Bezirksamtes verbunden - in Frage gestellt und kritisiert. Soweit das bezogen auf die Leistungsabrechnung des jeweiligen Schornsteinfegers in der Sache begründet war, erfolgte eine Überprüfung. Weder mir noch den Mitarbeiterinnen der Verwaltung war und ist es jedoch möglich und auch in diesem Falle nicht zuzumuten, geltendes Recht zu missachten oder gar zu brechen.

Wie Sie sicher wissen, ist in den letzten Jahren eine Diskussion bis auf die Ebene der EU über eine Novellierung bzw. Korrekturen der Gesetzgebung in Gang gekommen und mit einer neuen Gesetzgebung im November 2008 zu einem Ergebnis gelangt, wofür sich nicht zuletzt Politikerinnen der LINKEN wie Petra Pau eingesetzt haben.

Dabei geht es um eine fachlich wie rechtlich nicht einfache Materie. Aber es erfolgt nun u.a. eine Ausschreibung der Zuteilung der Kehrbezirke, und der Grundstückseigentümer kann nunmehr bestimmte Prüfarbeiten von anderen Schornsteinfegern oder dafür zugelassenen Firmen erbringen lassen. Wesentliche Aspekte des Schornsteinfegerrechts werden so wie während meiner Dienstzeit weiter aufrecht erhalten. Auch ich habe immer wieder klar zu machen versucht, - einigen Bürgern persönlich in ausführlichen Gesprächen - dass nur über den Gesetzgeber und die dafür bei uns bestehenden Wege (über die Parteien, das Parlament, natürlich mit Bürgerengagement) hier Veränderungen durchzusetzen sind. Auf diesem Wege sind also Erfolge mit sinnvollen Regelungen erzielt worden, die ich sehr begrüße und die auch von Kritikern des Schornsteinfegerrechts akzeptiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich Niemann