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Frage von H.-Norbert U. •

Frage an Harald Noack von H.-Norbert U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Herr Dr. Noack

Sie haben die "Berliner Erklärung" unterzeichnet, in der gefordert wird, einigen wenigen Frauen durch eine Quote den Anspruch auf Sitze in Aufsichtsräten per Gesetz zu eröffnen. Ich selbst lehne eine solche Quote ab, da sie die Leistungsfähigkeit von Frauen konterkariert. Wenn eine Frau, ausgesprochen oder auch nicht, sich fragen lassen muss, ob sie ihre Stellung auf Grund ihrer persönlichen Qualifikation oder auf Grund einer Quote inne hat, sehe ich hierin eine Diskriminierung der Frau. Dieser Diskriminierung leistet eine gesetzliche Quote Vorschub.

Auf meine Anfrage vom 4.1.2012 antworteten Sie mir u.a., "für mich allerdings sind Sie noch nicht in der Wirklichkeit angekommen."

Diese Herabsetzung meiner Person in aller Öffentlichkeit des Internets ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass Sie keine sachlichen Argumente zur Begründung Ihrer Mitzeichnung vorbringen konnten. Darf ich daran erinnern, dass am Freitag, 2. Dezember 2011, im Bundestag über die Frauenquote abgestimmt wurde? Mit den Stimmen der Koalition lehnte das Parlament in namentlicher Abstimmung sowohl den Entwurf der Grünen (17/3296) als auch einen Antrag der SPD für eine „Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände“ (17/4683) ab und folgte damit der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/6527).

Ich bitte nunmehr um die Beantwortung folgender Fragen:

Sind Ihrer Meinung nach die Abgeordneten der Koalition im deutschen Bundestag ebenfalls nicht "in der Wirklichkeit angekommen", da sie ebenfalls eine gesetzliche Frauenquote abgelehnt haben?

Sind Sie als Jurist ( Dissertation über "Sozialstaatsklauseln und juristische Methode" (summa cum laude, selbst geschrieben und bei NOMOS veröffentlicht)) ebenfalls der Meinung, dass die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nicht in der Wirklichkeit angekommen sind?

Mit freundlichen Grüßen

H.-Norbert Ulbrich

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