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Frage von Holger S. •

Frage an Harald Noack von Holger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Noack,

es gibt weder einen rechtlichen (wie bereits ausgeführt), noch einen vernünftigen Grund, ´Gleichstellung´ als Ergebnisgleichheit zu praktizieren: Gruppenbevorzugungen führen IMMER zu Qualitätsverlust und Diskriminierung und sind somit obsolet sowohl aus rechtlicher als auch Verstandessicht.
Es ist überdies nicht bekannt, daß sich die Unterzeichner der ´Berliner Erklärung´ für ´Gleichstellung´ in männlich dominierten, aber schlecht bezahlten, prestigelosen und schmutzigen oder gefährlichen Arbeitsbereichen einsetzen, womit die ´Gleichstellung´ selbst ad absurdum geführt wird.

Was veranlaßt Sie also, die pure Bevorzugung einer dünnen, elitären weiblichen Schicht erzwingen zu wollen unter Inkaufnahme der Diskriminierung Männlicher und u.U. katastrophalen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft durch Qualitätsverluste?

Die Bundes- und Landesregierungen haben Programme aufgelegt, die die Zahl der Professorinnen erhöhen sollen; u.a. mit Prämien von bis zu 150 000 Euro pro Jahr und Stelle, falls Universitäten sich bereit finden, eine vakante Stelle weiblich zu besetzen.
Aus den oben dargelegten Gründen muß dies äußerst kritisch gesehen werden, überdies kann man derlei Gebahren mit Fug und Recht als Bestechung ansehen.
Wie rechtfertigen Sie eine derart leistungsfeindliche und moralisch zweifelhafte Maßnahme?

MfG

Holger Sulz

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Antwort von
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Ich bitte um Nachsicht; Ich stimme schon in den Prämissen nicht mit Ihnen überein.

Harald Noack