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Frage von Thomas G. •

Frage an Harald Noack von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Noack,

wie Sie sicherlich wissen, wurden erst kürzlich auf Empfehlung des zuständigen Rechtsausschusses zwei Anträge der Opposition zur Einführung von Frauenquoten in Aufsichtsräten mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. (1)(2)

Den Anträgen sowie der aktuellen Initiative "Berliner Erklärung", die Sie unterstützen, ist eindeutig zu entnehmen, dass diese letztlich auf paritätische Besetzung beziehungsweise Gleichstellung abzielen, wobei die Quote für Aufsichtsräte nur der Anfang sein soll.(3)

Dies soll nun allerdings gegen die Europäische Rechtssprechung (4) sowie das AGG verstossen. (5)

Wie können Sie als Jurist die geäusserten Bedenken ausräumen? Warum hat der Rechtsausschuss erst kürzlich eine Ablehnung empfohlen?

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Göbel

(1) http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36794127_kw48_sp_frauenquote/index.html (2) http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36878087_kw48_de_frauenquote/index.html
(3) http://www.berlinererklaerung.de/
(4) http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1320680355.03&topic=Arbeitsrecht&topicView=Arbeitsrecht
(5) http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1320680355.03&topic=Arbeitsrecht&topicView=Arbeitsrecht

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Göbel,

ich bin, wie Sie wahrscheinlich wissen, Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages, der über die Einführung einer Frauenquote nicht zu befinden hat. Ich unterstütze in der Tat der "Berliner Erklärung" und bin der Ansicht, dass ohne eine verbindliche Frauenquote eine gender-ausgewogene Besetzung von Führungsgremien nicht erreicht wird. Ich gehe auch davon aus, dass dies rechtskonform gestaltet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Noack