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Frage von Ralf G. •

Frage an Harald Leibrecht von Ralf G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Leibrecht

Als Kandidat in meinem Wahlkreis habe ich einige Fragen deren Beantwortung darüber mitentscheidet ob sie meine Stimme (und evtl. die meiner Fliegerkammerad(in)en und weiterer Freunde des Luftsports) erhalten werden.
Die Fragen betreffen zwei Themenbereiche durch welche mehrere zehntausend Luftfahrer seit kurzem massiv gegängelt werden (um es mal milde auszudrücken). Leider geraten dadurch auch Arbeitsplätze in Gefahr welche direkt oder indirekt mit der Fliegerei zu tun haben.

Problemfeld 1:
Seit kuzem muß sich jeder Inhaber einer deutschen Pilotenlizenz laut §7 Luftsig einer Zuverlässigkeitsprüfung periodisch unterziehen wann immer es der entsprechenden Behörde gerade in den Sinn kommt, denn die in §7 angekündigte Regelung der Details wie Wiederholungszeitraum... durch den Bundesrat gibt es nicht. Genauso wenig gibt es die im selben Paragraphen durch den Bundesrat festzulegenden Kriterien die als Grundlage Zuverlässigkeitsprüfung dienen sollen. Auch hier entscheiden die Behörden vollig willkürlich nach eigenem ermessen, eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Unverschämter weise werden die Luftfahrer durch die Behörden unter Androhung des Lizenzentzuges (da man durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gilt, und wer weiß schon wo das dann wieder gespeichert wird und welche Auswirkungen dies dann auf die nächste Auslandsreise oder Verkehrskontrolle hat) gezwungen einen entsprechenden Antrag ´freiwillig´ zu stellen (selbstverständlich kostenpflichtig). Was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diesen Erpressungsversuch durch Behörden unternehmen?

Dieser Antrag nötigt die Luftfahrer ohne Rechtsgrundlage zu Aufgabe des Datenschutzes, damit sämtliche Behörden bis hin zu den Geheimdiensten Ihre Daten über mich austauschen dürfen um dann willkürlich nach eigenem gutdünken (es gibt keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien) darüber zu entscheiden ob Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Die Stasi würde vor Neid erblassen. Was werden sie gegen diesen Eingriff in die Rechte rechtschaffener harmloser Bürger direkt nach der Wahl unternehmen?

Durch diese Vorgehensweise wird die Unschuldsvermutung als wichtigem Rechtsgrundsatz in diesem Lande kurzerhand ausgehebelt. Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?

Steht jetzt die Minderheit der Piloten mit deutscher Fluglizenz auf der Liste der potentiellen Terroristen?
Das wäre eine ungeheuerliche Unterstellung. Bisher gab es noch keinen einzigen Terroranschlag von Piloten mit gültiger Lizenz (aktuell wird aber gerade diese Minderheit durch die Behörden diskriminiert), dagegen jede Menge Anschläge mit PKW, LKW, Rucksack, Sprengstoffgürtel,...
Werden nun in Kürze also alle LKW-Fahrer, PKW-Fahrer, Rucksackträger,... auf gleiche Weise durchleuchte oder bleibt es bei der Ungleichbehandlung der Piloten mit deutscher Lizenz und was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diese Ungerechtigkeiten unternehmen?

Stellen Sie sich vor eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor, ist das nicht angsteinflößend?
Glauben Sie ein Terrorist würde sich die Mühe machen eine deutsche Flug-Lizenz zu erwerben ?
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde werden sie geschützt indem man sie schleichend abschafft?
Diese Fragen erinnern mich fast zwangsläufig an den populistischen von Inkompetenz geprägten Quatch welcher von führenden Potitikern offensichtlich im Hinblick auf die kommende Wahl in schamloser Weise öffentlich verbreite wurde nachdem sich ein Selbstmörder auf einer Wiese in Berlin mit einem Ultraleichtfugzeut umgebracht hat.
Wie stehen Sie zur Aufstellung von Luftabwehrraketen im zivilem Umfeld?
Wie stehen Sie zum Abschuß von zivilen Flugzeugen durch die Bundeswehr?
Wie stehen Sie zu der Forderung die Bundeswehr quasi in polizeilichen Aufgaben mit einzubeziehen?
Wie stehen Sie zu dem Trend, daß in zunehmendem Maße bei diversen Veranstaltungen ausgerechnet für Kleinflugzeuge ein ausgedehntes Serrgebiet eingerichtet wird ?
Glauben Sie wirklich ein Selbstmörder oder Terrrorist könnte durch so ein Verbot von seiner Tat abgehalten werden?
Das erinnert mich auch an die Sperrgebiete um die deutschen AKW´s für Sichtflieger. Jetzt kann sich jeder potentielle Terrorist mit Internetzugang die genauen GPS-Koordinaten der deutschen AKW´s aus dem Internet herunterladen und in seine potentielle Rakete für den Angriff einprogrammieren, da jene dort ordnungsgemäß veröffentlicht wurden damit diese von den gesetzestreuen Piloten auch umflogen werden können, welch ein Sicherheitsgewinn. Da hätte ich noch einen Vorschlag zu einem Schild an den Parklätzen in der Nähe von Banken: "Parken für Bankräuber verboten", das wäre sicherlich mindestens genauso wirkungsvoll.
Bitte entschuldigen Sie, daß ich an dieser Stelle etwas abgeschweift bin und lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten die wirklich ernst gemeinten Fragen zu beantworten.

Hier noch die Paragraphen welche uns den Unfug eingebrockt haben, Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?

Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.

Laut LuftSiG §17 (1) „regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung“. Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.

Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz „Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war“.

Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.

Probemfeld 2:
"JAR-FCL 3 deutsch". Hier geht es um die Gesundheitsprüfung der Piloten. Obwohl wissenschaftlich nachgewiesen ist, daß Aufgrund mangelnder Gesundheit der Piloten praktisch keine Unfälle verursacht werden, wurde hierzulande ein monströses bürokratisches Regelwerk, welches ursprünglich eigentlich für die gewerbliche Luftfahrt vorgesehen war, auf alle Luftfahrer losgelassen. Im Land mit den meisten Privatpiloten (USA) gibt es dies mangelnder Relevanz so eben nicht. In anderen Ländern reicht ein Besuch beim Hausarzt der sicherlich feststellen kann ob jemand gesundheitlich angeschlagen ist oder nicht. Die Kriterien für Luftfahrer wurden nicht nur durch die Abschaffung des Medical Klasse 3 (nach den internationalen Regeln der ICAO) in Deutschland und Einführung von JAR FCL 3 deutsch drastisch erschwert, es wurde auch noch falsch aus dem englischen übersetzt was die Lage für den normalen Luftfahrer noch verschärft hat. Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Bürokratenmachwerks zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz. Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?

Weitere Probleme liegen in der Anwendung der neuen Regelungen selbst. Da wird man als Proband dazu genötigt quasi einen ´Blankoscheck´ für die Kostenübernahme für beliebige nicht übersehbare Folge-Untersuchungen zu unterschreiben, bei Weigerung bekommt man kein Medical und darf nicht mehr Fliegen. Leider sind schon einige Fälle bekannt geworden, bei denen die Betroffenen maßlos abgezockt wurden. Allein für den Aktenversand durch Behörden wurden schon Beträge von 240 bzw. 650 Euro in Rechnung gestellt, Ärztliche Zusatzuntersuchungen liegen nicht selten im vierstelligen Bereich. Was werden Sie dagegen direkt nach der Wahl unternehmen?

Ein weiteres Problem liegt im Datenschutz. Da wird man als Proband gezwungen neben Fragen zu den eigenen medizinischen und persönlichen Verhältnissen, Medizinische Daten von nahen Verwandten, das Verhältnis zu Versicherungen,... (es gibt da einen Fragenkatalog mit fast 100 Fragen den Sie sich mal anschauen sollten) zu beantworten. Das wäre nicht so schlimm, wenn die Daten beim Arzt selber entsprechend seiner Schweigepflicht verbleiben würden. Leider wurde auch diese durch die neuen Regeln ausgehebelt was nicht nur das Vertrauen in den Arzt zunichte macht. Der Fliegerarzt übermittelt den Behörden zwangsweise nicht nur den Bescheid ob jemand tauglich ist, nein der Arzt muß den Behörden das Ergebnis des gesamten Fragenkataloges und die Befunde schriftlich und zusätzlich auch noch elektronisch per Computer übermitteln. Was werden Sie gegen die Untergrabung der Ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes in diesem Zusammenhang direkt nach der Wahl unternehmen?

Es ist auch völlig unklar was mit den Daten in den Behörden selbst geschieht, wie diese gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat,... Was werden Sie direkt nach der Wahl unternehmen um den Datenschutz zu gewährleisten und den Mißbrauch der Daten zu verhindern?

Leider scheint noch nicht einmal Herr Dr. Kirklies, welcher maßgeblich an der Einführung dieser Regeln beteiligt war, zu wissen was denn nun fluguntauglich macht. Auf Anfragen von verschiedenen Personen zu einem Theme sind da leider verschiedene Antworten erfolgt, was die Lage nicht gerade vereinfacht. Sie können dies z.B. unter www.jar-contra.de in der Rubrik Flugtauglichkeit nachlesen. Was passiert z.B. wenn bei einem der seltenen Luftfahrt-Unfälle eine Versicherung nicht zahlen will und dann versucht anhand der nicht vorhandenen Rechtssicherheit dem betroffenen Piloten daraus einen Strick zu drehen? Was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diese Rechtsunsicherheit unternehmen?

Weitergehende Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:

http://www.fliegerarztverband.de
http://www.jar-conta.de z.B. Rubrik Flugtauglichkeit oder Flugsicherheit
http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class?frame&main={http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/MessageView.class?parent=artikel,2004,11,28,08,3120901&offset=0&session=h6IVJu}
http://www.fotokalender-segelfliegen.de
http://www.aopa.de
http://www.lba.de in der Rubrik JAR-FCL

Wenn Sie sich von der aktuellen Stimmungslage der Luftfahrer ein Bild machen wollen würde ich Ihnen das externe Forum AT unter www.jar-conta.de ans Herz legen, lassen Sie sich von den vereinzelt auch unverhältnismäßigen Wortmeldungen, wie sie in jedem öffentlichen Forum auftreten, nicht abhalten, Sie werden viele aufschlußreiche Informationen finden.

Allein anhand der beiden genannten Problemfelder tun sich doch schon ungeheure Möglichkeiten zum viel beschworenen Bürokratieabbau auf. Was werden Sie direkt nach der Wahl diesbezüglich unternehmen?

Von den Regelungen sind aktuell mehrere zehntausende Piloten und Bürger betroffen.

Bitte teilen Sie mir mit was Sie direkt nach der Wahl bezüglich der genannten Punkte im Sinne der Betroffenen unternehmen werden.
Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.

Sollten Sie bisher noch wenig Kontakt mit Fliegerkreisen haben besuchen Sie doch einfach mal einen Flugplatz in Ihrer Nähe oder z.B. das Oldtimer-Fliegertreffen auf der Hahnweide am ersten Septemberwochenende ( http://www.oldtimer-hahnweide.de ). Wenn Sie kleinere Veranstaltungen lieber mögen wie wäre es z.B. mit einem Rundflug vom Flugplatz Schwennigen beim Flugplatzfest am selben Wochenende? ( http://www.flugplatz-schwenningen.de ). Dort können Sie sich von der Harmlosigkeit der Luftfahrer selbst überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Gula

Portrait von Harald Leibrecht
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gula,

die FDP setzt bei der inneren Sicherheit auf eine konsequente Anwendung und Ausschöpfung des geltenden Rechts und auf eine gute personelle, finanzielle und sachliche Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Die FDP lehnt es ab, ganze Bevölkerungs- und Berufsgruppen unter Terrorismusverdacht zu stellen. Auch ist sie gegen jede Form von Gesetzesaktionismus, der die Realität schnell aus dem Blick geraten lässt.

In diesem Sinne hat die FDP-Bundestagsfraktion dem Luftsicherheitsgesetz im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt. Neben schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken be-stehen auch Bedenken gegen die im § 7 Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Sicherheitsüberprüfung. Diese ist kein geeignetes Instrument, um terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken. Mit ihr verbindet sich ein erheblicher bürokratischer Aufwand, dem kein tatsächlicher Sicherheitszugewinn gegenübersteht. Hinzu kommen erhebliche rechtsstaatliche Mängel. Das fängt damit an, dass bis zum heutigen Tage keine Durchführungsverordnung vorliegt und das Bundesinnenministerium der FDP auch auf Nachfrage keinen verbindlichen Termin benennen konnte, bis zu dem eine Durchführungsverordnung vorliegen wird. Die FDP hat wiederholt gefordert, die Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zum Vorliegen einer solchen Durchführungsverordnung auszusetzen. Des Weiteren hat die FDP den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern gebeten, die gegenwärtige Verwaltungspraxis zu überprüfen, wonach die Luftfahrterlaubnis teilweise allein wegen eines fehlenden Überprüfungsantrages widerrufen wird. Unseres Erachtens ist es nicht gerechtfertigt, allein aus einem fehlenden Antrag auf eine mögliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen zu schließen. Im Falle ihrer Regierungsbeteiligung wird sich die FDP dafür einsetzen, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden pragmatische und vernünftige Alternativen zur Sicherheitsüberprüfung in der jetzigen Form zu entwickeln.

Mit Sorge beobachten wir auch, dass die neue Richtlinie für die Gesundheitsprüfung offenbar zu erheblichen flugmedizinischen und bürokratischen Hürden führt. Für private Flugzeugführer sind die neuen Tauglichkeitsanforderungen eingeführt worden, obwohl hierzu europarechtlich keine Veranlassung bestand. Die bisher gesammelten Erfahrungen machen eine Korrektur der Tauglichkeitsregelungen erforderlich. Sowohl die Eigenverantwortung der Lizenzinhaber als auch die Entscheidungskompetenzen der Flieger- und Hausärzte müssen gestärkt werden. Das Verwaltungsverfahren muss insgesamt vereinfacht und kostengünstiger ausgestaltet werden. Die FDP wird die Änderungsverordnung, die gegenwärtig vorbereitet wird, sehr sorgfältig prüfen. Hierzu zählen auch die von Ihnen angesprochenen Belange des Datenschutzes. Ihre Hinweise werden wir in unsere Überlegungen einbeziehen.

Für Ihr Interesse an unserer Arbeit danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Harald Leibrecht