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Hans-Werner Kammer
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Frage von Heinz R. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Heinz R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kammer,
meine Frage betrifft die gesetzliche Unfallversicherung Durch das UVMG wurde die Struktur der gesetzlcihen Unfallversicherung geändert. Zukünftig nur noch 9 Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen des Bundes, der Post und der Bahn.
Die Reformierung des Leistungsrechts wurde auf die kommende Legislaturperiode verschoben.
Durch die Reform soll zukünftig eine Unfallrente erst ab einer MdE von 30% (z. Zt. 20%) gewährt werden. Der Verlust von einem Auge = 25% MdE. Bei einer MdE unter 50% sollen die Renten als Einmalbetrag gewährt werden.
Wegeunfälle sollen aus dem Leistungsrecht ausgeschlossen werden.
Würden Sie so einer Reform zustimmen?

MfG
Heinz Reinecke
Ver.di OV-Vorsitzender Wilhelmshaven
Vorstandsmitglied der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reinecke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Union steht für eine Leistungsreform, die insgesamt kostenneutral ist. D.h. keine Reform auf Kosten der Versicherten. Im Kern sollen die Leistungen auf die konzentriert werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Bestehende Überversorgungen sollen abgebaut werden.

Ich weiß leider nicht, aus welcher Quelle Sie die von Ihnen beschriebenen Änderungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, kann Ihnen jedoch versichern, dass diese bislang nicht im Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthalten waren.

Auch die Wegeunfälle bleiben im Leistungskatalog erhalten.

Einmalige Abfindungen sind nur bei einer geringen MdE denkbar. Bei einer MdE von 50 % besteht weiterhin Anspruch auf die Auszahlung einer regelmäßigen Rente.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Werner Kammer