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SPD
• 07.04.2008

(...) Im Gegensatz zu der nach dem Solidarprinzip organisierten Gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt eine Private Krankenversicherung rein wirtschaftliche Interessen. Dazu gehört auch, dass jeder in einer PKV Versicherte nach dem Individualprinzip in Abhängigkeit von dem persönlichen Krankheitsrisiko Kassenbeiträge zu entrichten hat. Elemente des Solidarprinzips der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie die Mitversicherung von Kindern oder die Umverteilung von Behandlungskosten zu Gunsten von Versicherten mit einem höheren Gesundheitsrisiko entfallen bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV). (...)

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SPD
• 14.03.2008

(...) Dieser Zustand ist völlig unakzeptabel, da jedem Abgeordneten bekannt ist, dass die Antragsberechtigten fast ausnahmslos über 80 Jahre alt sind. In jeder der letzten Sitzungswochen ist die Thematik Vorziehen der Heimkehrerentschädigung mit dem Koalitionspartner diskutiert worden. Ich hoffe, dass nunmehr in einem Fraktionsspitzengespräch auf Koalitionsebene der Weg für die Gesetzesänderung freigemacht wird. (...)

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SPD
• 12.12.2007

(...) Die Ankündigung der Pin-Group, Arbeitnehmer zu entlassen, zeugt davon dass dieses Unternehmen Löhne unterhalb der Branchenüblichkeit angeboten hat. Man kann dies auch als Lohndumping bezeichnen. In hunderttausenden von Fällen führt eine derartige Lohnpolitik von Unternehmen dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. (...)

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SPD
• 11.02.2008

(...) Noch ein Hinweis: Sie sprechen in Ihrer Antwort Gewissen und Fraktionszwang an. Zur Gewissensabwägung gehört allerdings auch, ernsthaft zu prüfen, ob und welche technischen Mittel zur effektiveren Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden können und auf gesetzlicher Grundlage eingesetzt werden sollen. Dieses ist ein Abwägungsprozess, der im vorliegenden Fall vorantwortungsbewusst durchgeführt wurde. (...)

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SPD
• 15.11.2007

(...) Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)

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